Text: Andreas Ackenheil, Rechtsanwalt Foto: pa/dpa/ Christin Klose
Der Reitsport ist beliebter denn je. Doch der Ehrgeiz vieler Reiter sorgt dafür, dass die Tiere immer mehr leisten müssen. Dabei sollte aber das Wohl der Pferde im Auge behalten werden
Es werden Fähigkeiten wie Ausdauer, Kraft, Geschicklichkeit und Geschwindigkeit gefordert. Nicht für jeden Reiter steht sein Sportpartner im Vordergrund. Viele überehrgeizige Reiter wollen ihre Pferde zu besseren Leistungen zwingen und greifen aus diesem Grund zu tierschutzwidrigen Mitteln.
Viele Reiter werden unfair
Durch die zahlreichen Disziplinen werden von den Pferden zahlreiche Fähigkeiten gefordert. Dabei muss sich jeder Reiter und Ausbilder an die Tierschutzvorgaben halten und seinen Sport an das Wohlbefinden des Pferdes anpassen. Dabei müssen der Reiter und der Trainer die Ausbildung an die physischen und psychischen Grenzen des Pferdes anpassen.
Da der Reitsport zunehmend ein lukratives Geschäft darstellt, spielen die Leistung und Leistungssteigerung der Pferde eine zunehmend wichtigere Rolle. Hohe Preisgelder locken die Reiter und Pferdebesitzer, sodass sie teilweise tierschutzwidrige Maßnahmen ergreifen. Aber auch im Amateurbereich kommt es vor, dass übertriebener Ehrgeiz zu einer schlechten Behandlung des Pferdes führt. Scharfe Gebisse und lange Sporen sollen zu besseren Erfolgen verhelfen. Viele Reiter vergessen dabei, dass sie ihrem Pferd Schmerzen und seelisches Leid zufügen. Viele Reiter bekommen dies auch bitter zu spüren. Bei einem Pferd handelt es sich um ein „deutlich überlegenes“ Tier, sodass es sich schnell gegen den gewalttätigen Reiter wehren und diesen schwer verletzen kann.
Welche Vorschriften gibt es, um einen fairen Umgang mit dem Pferd zu gewährleisten?
Die Tierschutzgesetzgebung hat grundlegende Regeln erlassen, wonach Pferden weder im Training noch auf dem Turnier oder dem Transport Schmerzen oder Leiden zugefügt werden dürfen, um bestimmte Leistungen anzutreiben. Dabei gelten die Vorschriften für alle Pferde, egal ob Reitschulpferd, Sportpferd oder Beisteller.
Welche Handlungen gegenüber Tieren fallen unter die Tierquälerei?
Der übermäßige Gebrauch von Peitsche, Gerte oder Sporen ist untersagt. Derartige Hilfsmittel müssen gefühlvoll eingesetzt werden, dürfen aber niemals zur Bestrafung oder Misshandlung dienen. Bei Missbrauchsfällen droht dem Reiter oder Trainer eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Pferd Striemen, Blut oder andere Wunden aufweist, entscheidend ist, dass das Pferd Schmerzen erleiden musste.
Ebenfalls als Tierquälerei bezeichnet man den aggressiven Einsatz von Zügelhilfen. Zum einen durch übermäßige Kraftausübung auf das empfindliche Pferdemaul, zum anderen durch scharfe oder zu fest geschnallte Gebisse. Auch der falsche Einsatz von Ausbindern und Zügel ist untersagt. So ist es Tierquälerei, ein Pferd mit Schlaufzügeln zu reiten und ihm die Nase auf die Brust zu ziehen. Durch diese Flaschenzugwirkung erfährt das Pferd erhebliche Schmerzen im Hals- und Genickbereich. Diese sogenannte Rollkur steht bei vielen Dressurreitern immer wieder in der Kritik, weil sie offensichtlich auf Turnieren praktiziert wird. Im schlimmsten Fall kann man seinem Pferd dadurch den Kiefer brechen. Auch das Benutzen von Kandare und Schlaufzügeln gleichzeitig stellt ein folterähnliches Reiten dar, was tierschutzwidrig ist. Zudem muss die Ausrüstung korrekt angebracht werden. Zu enge oder zu fest gezogene Gurte oder Gamaschen widersprechen den Tierschutzrichtlinien.
Einsatz von Medikamenten
Ebenso gesetzeswidrig ist das Einreiben der Beine mit Salben, die zu Schmerzen führen, damit das Pferd aus Angst und Leid höher springt. Das Verabreichen von Aufputschmitteln oder Beruhigungsmitteln ist ebenfalls untersagt.
Tierschutzwidrige Trainingsmethoden
Gängige Praktiken, mit denen ein energisches und ausdrucksstärkeres Anheben der Beine erzielt wird, sind ebenfalls gesetzeswidrig. Im Dressursport ist das oftmals der Einsatz von Peitschen und Stöcken, damit das Pferd in schweren Lektionen die Beine höher hebt. Im Springsport werden den Pferden teilweise Stangen an die Beine gehauen, damit das Pferd vorsichtiger am Sprung wird und keine Fehler macht. Der Einsatz von solchen brutalen Trainingsmethoden wie dem Barren ist ausdrücklich verboten.
Auch das Präparieren mit Elektrobändern an den Fesseln oder das Zusammenbringen der Pferdebeine ist strafbar. Das Anbinden der Zunge, damit das Pferd diese während des Turniers nicht heraushängen lässt, ist ebenfalls untersagt.
Fazit
Das Spektrum möglicher Tierschutzverstöße ist groß. Die Richtlinien beispielsweise der Deutschen Reiterlichen Vereinigung sollen die Pferde schützen. Aus diesem Grund werden einige Gebisse erst ab bestimmten Klassen zugelassen, um zu verhindern, dass sie in die falschen Hände gelangen. Dennoch sind sie auch bei vermeintlich erfahrenen Reitern nicht immer richtig. Auch Profireiter missbrauchen Gebisse und andere Ausrüstungsgegenstände, um ihre Pferde zu übertriebenen Leistungen zu triezen. Zwar gibt es auf Turnieren immer wieder Kontrollen, allerdings ist die Dunkelziffer enorm hoch. Auf dem Turnier erscheinen die Reiter fair, doch der ein oder andere geht zu Hause ganz anders mit seinem Pferd um. Um den Missstand zu minimieren, bedarf es der Hilfe sämtlicher Reiter. Sollte man Zeuge solcher Handlungen werden, gilt es, nicht wegzusehen, sondern umgehend Verbände, Tierärzte oder die Polizei zu informieren.
Ihr Spezialist für Pferderecht
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
Unser Experte: Andreas Ackenheil veröffentlicht als Spezialist für Pferde- recht regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Onlineportalen juristische Fachbeiträge sowie Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen und hält Vorträge und Seminare. Zudem veröffentlichte der Rechtsanwalt einen großen Ratgeber für Tierrecht mit einem umfangreichen Kapitel über Pferderecht.