Der Spezialist für Pferderecht, Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, gibt auch in dieser Ausgabe die besten rechtlichen Tipps rund ums Thema Pferd
Viele Pferde stehen fast den ganzen Tag auf der Koppel. Der Weidegang hat jedoch nicht nur Vorteile, sondern birgt auch das Risiko von Verletzungen, Allergien und Giftpflanzen oder sonstigen Gefahren. Gerade unter bestimmten Pferderassen, wie Ponys und Islandpferden, sind Allergien wie das Sommerekzem weit verbreitet. Das Sommerekzem, auch als Sommerräude oder Sweet Itch bekannt, ist eine allergische Hauterkrankung bei Pferden, die durch den Speichel von Stechmücken der Gattung Culicoides ausgelöst wird. Die Krankheit tritt besonders in den wärmeren Monaten auf und äußert sich durch verschiedene Symptome. Wer ein an Sommerekzemen leidendes Pferd sein eigen nennt, kann sich auf langwierige und vor allem teure Behandlungen einstellen. So liegt es in der Natur der Sache, dass ein Kaufinteressent über eine solche schwerwiegende Erkrankung beim Pferde-kauf informiert werden möchte, um diesen wichtigen Punkt in seine Kaufentscheidung einfließen zu lassen.
Doch was passiert, wenn man das Pferd neu erwirbt und sich später herausstellt, dass das Pferd am Sommerekzem leidet? Welche Ansprüche hat der Käufer eines Pferdes gegen den Verkäufer in diesem Fall?
Was versteht man unter dem Sommerekzem?
Der Hauptauslöser für Sommerekzem ist der Speichel von Culicoides-Mücken, die beim Stechen bestimmte Proteine injizieren, die das Immunsystem des Pferdes überreagieren lassen. Genetische Veranlagung spielt ebenfalls eine Rolle, da einige Pferderassen, wie zum Beispiel die Islandpferde, besonders anfällig für die Allergie sind. Umweltfaktoren wie feuchte Gebiete, in denen die Mückenpopulation hoch ist, tragen ebenfalls zum Ausbruch bei. Die Haut der Pferde reagiert auf den Speichel der Insekten, wie etwa der Stechmücken oder Kriebelmücken, mit einer Hypersensitivitätsreaktion. In der Regel handelt es sich dabei um Insekten der Gattung Culicoides. Bei den Pferden wird sodann eine starke Reaktion des Immunsystems ausgelöst. Seinen Namen hat das Sommerekzem, da es häufig in den Sommermonaten auftritt, wenn vermehrt Insekten auf den Weiden und in den Ställen sind. In der Regel leiden Ekzemer in den Monaten von Mai bis Oktober besonders unter der Allergie, da das warme und feuchte Wetter die Vermehrung von Insekten begünstigt. Wenn sich das Pferd scheuert und die betroffenen Stellen aufreißen, lockt dies zusätzlich Mücken und Insekten an. Bei chronischen Ekzemern treten die Symptome sogar ganzjährig auf.
Die Symptome des Sommerekzems sind deutlich sichtbar und können das Wohlbefinden des Pferdes stark beeinträchtigen. Am auffälligsten ist hierbei der starke Juckreiz. Das Pferd kratzt sich häufig an Mähne, Schweif und Bauch, was zu Haarverlust und Wunden führen kann. Es entstehen entzündete, nässende Stellen und Krusten. Das Pferd ist oft unruhig und versucht, sich ständig zu scheuern, was zu Verhaltensänderungen führen kann. Das Sommerekzem ist eine individuelle und allergische Reaktion des Pferdes, ist aber nicht ansteckend.
Wie therapiert man das Sommerekzem?
Vorbeugung ist zunächst die beste Therapie. Um eine Infektion und insbesondere immunschwache Pferde zu schützen, sollte ein adäquater Insektenschutz gewährleistet werden. Dieser kann von Sprays bis hin zu Fliegendecken und -masken reichen. Insbesondere, wenn die Pferde viel auf der Wiese stehen, sollte man die Pferde mit Fliegendecken und Fliegenmasken ausstatten, um sie vor Stichen zu schützen. Außerdem empfinden viele Pferde die Fliegen als lästig und werden unruhig, sodass nicht nur Ekzemerpferde Fliegendecken tragen sollten.
Tritt vermehrt Juckreiz auf, verschreiben viele Tierärzte bei einem Sommerekzem Kortison. Das bringt meist auch eine schnelle Besserung, jedoch ist von einer langfristigen Behandlung mit Kortison abzuraten. Kortison hat bei lang anhaltender Behandlung Nebenwirkungen wie Magengeschwüre, Nierenschäden oder andere organische Schädigungen. Vielmehr sollten die Pferde langfristig vor Fliegen und Mücken geschützt werden. Auch regelmäßiges Duschen und Abwaschen mit antibakteriellen Shampoos verhindert, dass die Stellen jucken und sich Fliegeneier in die Wunden legen können. Ist das Pferd bereits vom Sommerekzem betroffen, können sogenannte Ekzemerdecken helfen, Scheuern und weitere Insekten zu vermeiden. Wirkstoffe wie Permethrin und Citriodiol halten die Mücken zusätzlich ab. Einige Hausmittel können auch beim bestehenden Sommerekzem helfen. Bewährt hat sich dabei Essigwasser, das mithilfe eines Schwammes aufgetragen wird, den Juckreiz mindert und dabei eine kühlende Wirkung entfaltet. Auch Aloe Vera wird für die Behandlung eines Sommerekzems empfohlen, denn darin sind viele heilungsfördernde Inhaltsstoffe enthalten, die die Haut pflegen und den Juckreiz lindern. Es kann als Gel äußerlich aufgetragen oder aber auch ins Futter gemischt werden. Zur Behandlung der einzelnen betroffenen Stellen können auch verschiedene Salben wie Ringelblumensalbe, Penatencreme, Betaisadona, Zinksalbe oder Heilerde empfohlen werden. Zudem soll Honig eine heilende Wirkung haben. Bei schweren Krankheitsverläufen können Antihistamine zusätzlich die Beschwerden lindern. Mittlerweile kann bei betroffenen Pferden eine Desensibilisierung durchgeführt werden. Mithilfe gezielter und häufiger Injektion des Allergens in gesteigerter Dosierung wird das Immunsystem gestärkt, und körpereigene Abwehrkräfte werden gebildet. Zudem gibt es einen Impfstoff, welcher bei Pferden mit chronischem Juckreiz und Sommerekzem Erfolge erzielte. Außerdem ist es hilfreich, den Weidegang nur zu Zeiten durchzuführen, in denen Insekten weniger aktiv sind, also zum Beispiel am Tage, bei trockener Hitze oder Wind. Nachts und abends hingegen bietet es sich an, die Pferde aufzustallen. Auch ungepflegte und feuchte Koppeln begünstigen die Population von Mücken. Ekzemer sollten zudem nicht auf Weiden an stehenden Gewässern stehen. Eine ausgewogene Ernährung mit essentiellen Fettsäuren kann die Hautgesundheit ebenfalls unterstützen. Daher ist es besonders wichtig, auf eine ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung des Pferdes zu achten und gegebenenfalls mit einem umfassenden Blutbild die Nährstoffversorgung zu überprüfen.
Das Sommerekzem beim Pferdekauf
Der Kauf eines Pferdes, das unter Sommerekzem leidet, kann rechtlich kompliziert sein und hängt von mehreren Faktoren ab. Diese beinhalten den Zeitpunkt der Entstehung der Krankheit, die Offenlegung der Erkrankung durch den Verkäufer und die Regelungen im Kaufvertrag.
Beim Kauf eines Pferdes gilt grundsätzlich das Gewährleistungsrecht, das den Käufer vor versteckten Mängeln schützen soll. Sommerekzem kann dann als Sachmangel betrachtet werden, wenn es den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Pferdes erheblich mindert. Grundsätzlich gilt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, bekannte Mängel wie Sommerekzem dem Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages zu offenbaren. Unterlässt der Verkäufer dies, kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden. Wenn der Verkäufer das Sommerekzem also absichtlich verschweigt, kann dies als arglistige Täuschung gelten. In einem solchen Fall hat der Käufer das Recht, den Kaufvertrag anzufechten und Schadensersatz zu verlangen. Dabei muss der Käufer nachweisen, dass der Verkäufer von der Erkrankung wusste und diese bewusst verschwiegen hat. Häufig werden in Kaufverträgen Gewährleistungsausschlüsse vereinbart, insbesondere beim Kauf von Privatpersonen. Ein solcher Ausschluss ist jedoch unwirksam, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Ist das Sommerekzem als Mangel beim Pferdekauf anzusehen?
Nach der neuen Fassung des Kaufrechts liegt ein Sachmangel vor, wenn die Sache nicht den subjektiven oder objektiven Anforderungen und den (für das Pferderecht nicht relevanten) Montageanforderungen entspricht.
Das bedeutet, dass ein Mangel vorliegt, wenn die Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich aber nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Das wäre der Fall, wenn das Pferd am Sommerekzem leidet und aufgrund der Scheuerstellen nicht oder nur bedingt geritten werden kann. Grundsätzlich gilt, dass man Ekzemerpferden ihre Krankheit ansieht. Anders sieht es aus, wenn die Pferde nur in bestimmten Jahreszeiten Symptome zeigen oder die Krankheit noch gar nicht ausgebrochen ist. Das Oberlandesgerichts in Hamm entschied im Jahre 2008, dass die allergische Erkrankung einen Mangel des Pferdes darstellt. Das Gericht stellte hierbei fest, dass sich das Sommerekzem unmittelbar auf die Nutzbarkeit als Reitpferd auswirkt und daher einen aufklärungsbedürftigen Mangel darstellt, welchen der Verkäufer zwingend mitteilen muss. Unterlässt er dies, so macht er sich schadensersatzpflichtig, und es kann sogar auf eine arglistige Täuschung hindeuten. Anders entschied nun jüngst das Landgericht in München. In dem Fall stellte die Käuferin kurz nach dem Kauf eines Ponys fest, dass dieses am Sommerekzem leidet. Zuvor hatte die Käuferin das Pferd begutachtet und probegeritten. Im neuen Stall angekommen, zeigten sich am gesamten Körper des Ponys Scheuerstellen, wie etwa Ohren, Mähne, Bauchnaht und Schweif. Die Käuferin wollte daraufhin vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Klägerin forderte von der Verkäuferin die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Ponys sowie Ersatz der Unterstellkosten. Zur Begründung führte die Klägerin aus, dass das Pony nicht geritten werden könne und sich auch für die Zucht nicht mehr eigne. Vor dem Landgericht München hatte die Klägerin keinen Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass nicht zweifelsfrei feststand, dass das Pony bereits vor Gefahrübergang Ekzemer war. Mangels ausreichender Beweise ging das Gericht davon aus, dass das Pony erst im neuen Stall Ekzemer wurde, somit bei Gefahrübergang nicht mangelhaft war. Der gerichtlich bestellte Gutachter gab zwar an, dass es für das Sommerekzem eine genetische Disposition gäbe, diese aber erst durch ein auslösendes Ereignis zum Krankheitsausbruch führt. Das Urteil wurde sodann vom Oberlandesgericht München bestätigt. Ebenso entschied Jahre zuvor auch das Landgericht in einem ähnlichen Fall. Das Gericht stellte damals in seinem Urteil klar, dass nicht sicher mit einem Krankheitsausbruch gerechnet werden musste. Mithin ging das Landgericht davon aus, dass sich der krankheitsauslösende Stich erst im Stall der Käuferin ereignete. Gemäß den Ausführungen des Landgerichts genügt die genetische Disposition nicht bereits für die Annahme eines Sachmangels, denn maßgeblich sei der Ausbruch der Krankheit. Danach ist ein Pferd so lange als gesund anzusehen, bis es klinische Symptome zeigt, welche im konkreten Fall gerade noch nicht beim Verkäufer vorlagen. Das Landgericht in Flensburg ging in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 davon aus, dass der klagenden Käuferin ein Minderungsrecht zusteht. Die Klägerin hatte ein Pferd erworben, welches wenige Tage nach der Ankunft im Stall Symptome eines Sommerekzems entwickelte. Die Klägerin war hierbei der Auffassung, dass das Pferd bereits unmittelbar vor Übergabe stark belastet gewesen war. Das vorinstanzliche Amtsgericht Husum wies indes die Klage ab und führte aus, dass die Stute vor der Übergabe gerade nicht am Sommerekzem erkrankt gewesen sei und daher keine Sachmangelgewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Die Anlage der Allergie begründete für das Gericht in Husum noch keinen Sachmangel. Das Landgericht Flensburg hingegen führte aus, dass das Vorhandensein der Erkrankung bereits einen Mangel darstellt. Das Pferd könne in den Sommermonaten nicht auf der Weide gehalten werden. Bereits die Ankaufsuntersuchung hatte gezeigt, dass das Pferd an akuten entzündlichen Prozessen leidet, was auf das Vorliegen eines Sommerekzems zurückzuführen sei und wenige Tage nach der Übergabe zu klinischen Symptomen führte. Aus diesem Grund ist eine allumfänglichen Ankaufsuntersuchung bei Erwerb eines Pferdes mittels einer Blutuntersuchung zu empfehlen. Mit dieser kann indes auch festgestellt werden, ob eine Allergie in Form des Sommerekzems vorliegt. Gerade bei Rassen, bei denen das Sommerekzem weit verbreitet ist, empfiehlt es sich, einen Allergietest durchzuführen.
Pferderecht-Experte Anwalt Ackenheil: Rechtlich betrachtet, kann der Kauf eines Pferdes, das unter Sommerekzem leidet, vielfältige Konsequenzen haben. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Sommerekzem einen erheblichen Mangel darstellt und eine Nachbesserung nicht möglich oder zumutbar ist. Alternativ kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen, um den verminderten Wert des Pferdes auszugleichen. Ebenso können auch Schadensersatzforderungen im Raum stehen.
Es ist entscheidend, dass der Käufer vor dem Kauf umfassend informiert wird und er auch eine gründliche tierärztliche Untersuchung durchführen lässt. Verkäufer sollten stets ehrlich über bekannte Erkrankungen informieren, um rechtliche Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden. In Streitfällen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche geltend machen oder abwehren zu können.
Andreas Ackenheil
veröffentlicht als Spezialist für Pferderecht regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Online-Portalen juristische Fachbeiträge sowie Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen und hält Vorträge und Seminare. Zudem veröffentlichte der Rechtsanwalt einen großen Ratgeber für Tierrecht mit einem umfangreichen Kapitel über Pferderecht.