Text: Andreas Ackenheil, Rechtsanwalt Foto: Adobe Stock/ robsonphoto
Hat man als Pferdebesitzer einen guten Pensionsstall gefunden, in dem sein Pferd gut betreut und versorgt wird, kann man sich glücklich schätzen.
Weiß man nun sein Pferd sicher und gut untergebracht, ist der Schrecken umso größer, wenn man feststellen muss, dass das Pferd aus dem Stall oder von der Koppel verschwunden ist. Leider ist dies keine Ausnahmesituation, sondern steigende Vermisstenanzeigen lassen den Trend eines schnell Gewinn bringenden Geschäftsmodells mit dem Verkauf von gestohlenen Pferden erkennen. Im Internet kursiert eine Vielzahl von Vermisstenanzeigen von gestohlenen Pferden. Einen absolut sicheren Schutz vor Pferdedieben gibt es leider nicht, selbst dann nicht, wenn die Pferde direkt am Haus gehalten werden. Viele Pferdehalter und Stallbetreiber fragen sich, was sie gegen Pferdediebe tun können, wie man vermisste Pferde aufspürt und welche Strafen Pferdedieben drohen.
Wie kann man Pferdediebstähle verhindern?
Pferdediebe observieren vor ihrer Tat meist den Stall oder die Koppeln, um ihre Tat zu planen. Aus diesem Grund sollten Stallbetreiber und auch alle Einsteller unbefugte Personen ansprechen. Verdächtige Personen sollte man sich gut einprägen und gegebenenfalls das Kfz-Kennzeichen notieren. Man kann auch in rechtlich zulässigem Rahmen mit dem Handy Fotos machen und diese im Schadensfall als Fahndungshinweis vorbringen. Der Stallbesitzer sollte seine Einsteller darauf aufmerksam machen, dass sie sich bei Auffälligkeiten melden. Kommen Spaziergängern Personen an den Weiden seltsam vor, ist es sinnvoll, Telefonnummern für Notfälle an den Koppeln zu hinterlassen. Die Pferdebesitzer sollten sich auch untereinander verständigen und angrenzende Reitvereine aufmerksam machen, wenn bei ihnen verdächtige Personen gesichtet wurden.
Wie kann ich meine Stallungen absichern?
Die Stallungen sollten nachts mit großen Toren verschlossen werden, damit das Eindringen von Dieben verhindert wird. Wachhunde können ebenfalls hilfreich sein. In vielen Ställen schlafen die Wachhunde in den Stallungen und schlagen an, wenn fremde Personen eindringen. Viele Ställe haben bereits Kameras installiert, die zum einen Diebe abschrecken und zum anderen helfen, die Diebe zu überführen, wenn sie sich am Stalltor zu schaffen machen. Sinnvoll ist die Kameraüberwachung nicht nur bei Pferdediebstählen. Auch bei sonstigen Straftaten, wie Brandstiftung oder Sachbeschädigung, kann die Kameraüberwachung hilfreich sein. Man sollte aus Datenschutzgründen allerdings mit einem Hinweisschild auf die Kameraaufzeichnung aufmerksam machen.
Wie kann ich meine Weide absichern?
Gerade weitläufige Weiden an stark befahrenen Straßen fallen oft in das Visier der Pferdediebe, da die Pferde schnell verladen und abtransportiert werden können. Weiden an Waldgrundstücken sind nicht immer einsehbar, sodass die Diebe hier ebenfalls leichtes Spiel haben. Die Weiden sollten ausbruchsicher eingezäunt werden, damit weder Pferde ausbrechen noch ungebetene Gäste die Weide einfach überwinden können. Die Zäune sollten daher möglichst hoch und zusätzlich mit Stromlitzen versehen sein. Man kann die Stromzäune zusätzlich mit einer Alarmanlage versehen, die bei einer Stromunterbrechung reagiert und optischen und akustischen Alarm auslöst. Stehen die Pferde Tag und Nacht auf den Weiden, sollte man die Weidetore mit einem Metallschloss sichern. Viele Pferdehalter entscheiden sich für massive Schlösser und Metallketten. Pferdediebe werden meist von dem erhöhten Aufwand, das Schloss aufzubrechen, abgeschreckt. Moderne Weidezäune können auch abgeschlossen werden. Das ist auch sinnvoll, da viele Versicherungen die Zahlung verweigern, wenn die Weide nicht abgeschlossen wurde. Bewegungsmelder und Alarmanlagen sind ebenfalls eine gute Möglichkeit, die Pferdehaltung zu sichern. Bei der Installation sollte man auf eine gute Einstellung achten, damit Fehlalarme vermieden werden. Videoüberwachung auf der Weide schreckt viele Pferdediebe ab. Auch hier sollte man sicherstellen, dass die Kamera wetterfest ist, damit sie auch bei Regen und Kälte noch funktioniert. Eine weitere Möglichkeit, die Pferde vor Dieben zu schützen, ist die passende Bepflanzung. Dornen und dichte Hecken erschweren den Dieben den Zugang. Weidegenossen wie Gänse und Ziegen schützen die Pferde zusätzlich. Auch auf dem Hof sorgen freilaufende Gänse und Hunde für Abschreckung.
Wie kann ich mein Pferd als Pferdebesitzer zusätzlich schützen?
Jedes Pferd sollte eindeutige Identifizierungsmerkmale aufweisen. Viele Pferde haben einen Brand, der die Verbandszugehörigkeit markiert. Tätowierungen und Mikrochips können ebenfalls abschreckend auf Pferdediebe wirken, da die Pferde beim Transport oder beim Verkauf überprüft werden können. Zudem sollten Pferdepapiere immer gut verschlossen aufbewahrt werden, damit diese nicht mit dem Pferd gestohlen werden. Ein Pferd ohne Papiere lässt sich nur deutlich schlechter weiterverkaufen, und bei Transportkontrollen fallen die Diebe schnell auf, insbesondere wenn sie die Pferde ins Ausland bringen.
Welche Strafen drohen Pferdedieben?
Wer ein Pferd stiehlt, macht sich wegen Diebstahls gemäß § 242 StGB strafbar. Nach § 242 StGB macht sich wegen Diebstahls strafbar,
(1) wer eine Fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Auf Tiere werden gemäß § 90a BGB die Regelungen der Sachen angewandt, so ist auch das Pferd rechtlich eine bewegliche Sache. Wird das Pferd bei dem Diebstahl grob behandelt und zieht sich dadurch Verletzungen zu, kommen weitere Straftatbestände hinzu. In § 17 Tierschutzgesetz findet sich die einzige Strafvorschrift des Tierschutzgesetzes, mit der tierschutzwidriges Verhalten geahndet werden soll. Strafbar ist allerdings nur die vorsätzlich begangene Tierquälerei. Ein Versuch oder eine fahrlässige Tat sind nicht vom Straftatbestand des § 17 TierSchG erfasst. Tierquälerei wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Viele Pferdediebe stehlen die Pferde, um sie danach weiterzuverkaufen. Dann kommt der Straftatbestand der Hehlerei gemäß § 259 StGB hinzu. Wegen Hehlerei macht sich strafbar, „wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern“. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Wie kann man gestohlene Pferde wiederfinden?
Ein Pferdediebstahl sollte immer angezeigt werden. In sozialen Netzwerken gibt es eine Vielzahl von Vemisstenanzeigen und Gruppen, in denen Fotos vermisster Pferde geteilt werden. Wenn Pferde bei Tasso oder der Internationalen Zentralen Tierregistrierung gemeldet sind, können diese Organisationen helfen, die Pferde aufzuspüren. Betroffene Pferdehalter sollten umgehend sämtliche Reitställe und Pferdehändler kontaktieren und nachfragen, ob ein neues Pferd im Stall aufgetaucht ist und auf die Beschreibung passt. Schwierig wird es, wenn die Pferde ins Ausland verschleppt werden. Man sollte daher auch Pferdehändler und Ställe im Ausland kontaktieren, ob das Pferd dort aufgetaucht ist. So traurig es auch klingt, auch Schlachthöfe sollte man aufsuchen. Viele Pferdediebe zielen nur auf den Fleischpreis des Pferdes ab. In Deutschland dürfen Pferde ohne Papiere nicht geschlachtet werden, und auch sonst nur, wenn sie für die Lebensmittelgewinnung zugelassen sind. Werden allerdings auch die Papiere gestohlen, kann das ein Problem für den Pferdehalter werden, insbesondere wenn das Pferd ins Ausland gebracht wird.
Tipp vom Anwalt für Pferderecht Ackenheil
Das eigene Pferd ist spurlos verschwunden! Dies ist für jeden Pferdebesitzer eine Horrorvorstellung. Auch wenn die Sorge über das verschwundene Pferd einen überwältigt, sollte man versuchen, systematisch vorzugehen. Hat man sein Pferd z. B. bei einem neuen Besitzer gefunden, sollte man diesen umgehend über den Diebstahl und seine Eigentümerschaft informieren und die Herausgabe des Pferdes verlangen.
Ihr Anwalt für Pferderecht
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
Unser Experte: Andreas Ackenheil veröffentlicht als Spezialist für Pferde- recht regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Onlineportalen juristische Fachbeiträge sowie Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen und hält Vorträge und Seminare. Zudem veröffentlichte der Rechtsanwalt einen großen Ratgeber für Tierrecht mit einem umfangreichen Kapitel über Pferderecht.