So wirkt die EHV Impfung
Aussagen wie „Die Impfung bringt doch eh nichts“ oder „Wieso sollte ich gegen EHV impfen, wenn mein Pferd trotzdem erkranken kann?“ sind in den Köpfen vieler Reiter:innen weit verbreitet. Es herrscht die falsche Annahme, dass die Impfung eine Ansteckung mit dem Virus nicht zulässt. Allerdings schützt eine Impfung nicht vor der Ansteckung an sich, sondern sie reduziert die Schwere der Symptome sowie die Viruslast der Pferde. Damit sinkt die Ansteckungswahrscheinlichkeit anderer Pferde im Stall. Besonders das „leise“, symptomlose Bestehen macht das Virus so gefährlich. Per Tröpfcheninfektion kann es in gemeinsamen Ställen oder auf Turnieren weitergegeben werden, ohne sofort bemerkt zu werden.
Wussten Sie, dass ca. 80 % der Pferde das Herpesvirus in sich tragen?
Folgen einer Herpesinfektion können sein
- Erkrankung der Atemwege
- Bei Stuten die Möglichkeit eines Virusabortes
- Die Geburt eines lebensschwachen Fohlens
- Die Erkrankung des Nervensystems
Stressoren als Auslöser
Viele Pferde sind schon lange Virusträger, ohne jedoch Symptome zu zeigen. Ihr Immunsystem hat dafür gesorgt, dass das Virus bislang noch nicht ausgebrochen ist. Vor allem in Stresssituationen, wenn das Immunsystem geschwächt ist, können sich die Viren durchsetzen und die Krankheit bricht aus.
Mögliche Stressoren:
• lange Transportwege
• Pferdesportveranstaltungen
• körperliche Anstrengung
• veränderte Routinen- Klinikaufenthalte und Operationen
2023: Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde
Wer 2023 pünktlich ins Turnierjahr starten möchte, der sollte sich jetzt über die EHV-Impfung informieren, denn die Impfung gegen EHV-1 wird ab 2023 für Turnierpferde Pflicht. Für die Grundimmunisierung, bei der zwei bis drei Injektionen nötig sind, sollten mindestens acht Wochen eingeplant werden. Die zweite Impfung erfolgt vier bis sechs Wochen nach der ersten Impfung und die dritte Impfung (erste Auffrischungsimpfung) wiederum vier bis sechs Monate nach der zweiten*. Eine erneute Impfung (sogenannte Boosterung) sollte jedes halbe Jahr erfolgen, um einen kontinuierlichen Schutz gegen die respiratorische Form zu gewährleisten. Zur Verhütung eines EHV-bedingten Abortes sind trächtige Stuten zusätzlich zwei bis dreimal im Verlauf jeder Trächtigkeit (je nach Herstellerangaben) zu impfen.
Empfehlenswert ist, in Anlehnung an die Empfehlung der StIKo Vet, einen Impfschutz gegen die beiden bedeutenden Equinen Herpesviren vom Typ 1 und 4 aufzubauen. EHV-Impfungen sind seit Längerem wieder dauerhaft verfügbar und können so in die Impfroutine mit aufgenommen werden. Weitere Informationen zum Thema Impfen beim Pferd lesen Sie auch unter: www.für-hufe-und-pfoten.de
*Impfschema Inaktivatimpfstoff