Text: Aline Müller Foto: Stefan Lafrentz
Dass manche Impfthesen Schaden anrichten können, hat die Corona-Pandemie gezeigt. Auch in Bezug auf die Herpes- Impfung bei Pferden gibt es gegensätzliche Meinungen. Das kann schwere Folgen haben. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung bezieht Stellung und hat eine Impfpflicht für Turnierpferde beschlossen
Ab dem ersten Januar 2023 gilt eine Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus 1 für alle Turnierpferde. Das sollten Sie wissen:
• Auf Turnieren treffen viele Pferde aus unterschiedlichen Beständen aufeinander. Durch Impfpflicht soll eine größere Impfdichte sichergestellt und das Krankheitsübertragungsrisiko gesenkt werden. „Das übergeordnete Ziel der Impfpflicht ist es, durch eine konsequente Impfung möglichst vieler Pferde zu einer Reduktion der Menge von zirkulierenden Herpesviren beizutragen, somit Infektionsketten zu unterbrechen und Erkrankungszahlen zu reduzieren“, heißt es auf der Website der FN.
• Für die Einführung der Impfpflicht ist eine ausreichende Verfügbarkeit der Herpes-Impfstoffe Voraussetzung. In der Vergangenheit war das nicht immer der Fall. Daher ist eine Vorlaufzeit bis 2023 nötig.
• Da auch Pferdebesitzer, die am Turniersport teilnehmen möchten, einen Vorlauf benötigen, um ihr Pferd gegen Herpes impfen zu lassen, dient das Jahr 2022 als Übergangsjahr.
• Für Pferde, die an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO teilnehmen, schreibt die FN ab dem ersten Januar 2023 die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor.
• Für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden.
• Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Bei Verwendung eines Inaktivat-Impfstoffes gegen EHV-1 erfolgt die zweite Impfung im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen nach der ersten Impfung. Bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes gegen EHV-1 erfolgt die zweite Impfung im Abstand von mindestens drei bis höchstens vier Monaten nach der ersten Impfung.
• Die dritte Impfung wird maximal sechs Monate und 21 Tage nach der zweiten Impfung gegeben. Das gilt sowohl für Inaktivat- als auch für Lebendimpfstoffe.
• Auffrischungsimpfungen erfolgen regelmäßig im Abstand von maximal sechs Monaten und 21 Tagen.
• Pferde, die noch nie gegen EHV geimpft wurden, bei denen keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung gegen Herpesviren erfolgt ist oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen länger als sechs Monate plus 21 Tage betragen hat, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden.
• Bei Pferden, die bereits öfter geimpft wurden, ist darauf zu achten, dass die Impfungen der letzten drei Jahre korrekt, also im Abstand von maximal sechs Monaten plus 21 Tagen, erfolgt sind. Sonst darf das Pferd ebenfalls nicht an Turnieren teilnehmen.
• Wird eine Grundimmunisierung nötig, darf das Pferd erst zwei Wochen nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung auf einem Turnier starten.
• Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen mindestens sieben Tage liegen.
Den kompletten Artikel finden Sie in der Mein Pferd Januar- Ausgabe.