Text: Alexandra Koch Foto: A. Schmelzer
Takt, Losgelassenheit, Anlehnung, Schwung, Geraderichten und Versammlung sind die sechs Phasen der Ausbildung, welche auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) als Grundlage für gutes Reiten benennt. Ihre Ursprünge liegen in Richtlinien, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts veröffentlicht wurden.
Gemeinsam mit dem Takt und der Losgelassenheit gehört die Anlehnung zu den drei Bestandteilen der Grundausbildung des Reitpferdes laut den Statuten der Skala der Ausbildung. Sie bildet den Abschluss und damit praktisch den Höhepunkt der sogenannten „Gewöhnungsphase“. Gleichzeitig ist sie aber der Übergang zu allem, was danach folgt, sprich für die Entwicklung der Schubkraft und der Tragkraft. Vom bloßen Entwickeln des Gleichgewichtsgefühls geht es nun an das Erarbeiten der Durchlässigkeit. Was hinter all dem steckt, erfahren Sie im dritten Teil der Serie.
Anlehnung – die Definition
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) definiert die Anlehnung grundlegend als „stete, weich federnde Verbindung zwischen Reiterhand und Pferdemaul.“ Weiter heißt es: „Das Pferd sucht die Anlehnung, und der Reiter gestattet sie.“ So weit, so gut. Voraussetzung für die Möglichkeit einer korrekten Anlehnung ist immer die Losgelassenheit. Die beiden Faktoren bedingen sich im Grunde ständig gegenseitig. Die Qualität der Anlehnung steht und fällt mit jener der Losgelassenheit. Kann ein Pferd sich (noch) nicht gleichmäßig taktrein und raumgreifend bewegen und dabei die Muskulatur regelmäßig an- und entspannen, ist eine korrekte Anlehnung nicht möglich.
Die Anlehnung ist Voraussetzung dafür, dass der Reiter sein Pferd ohne Schwierigkeiten und Fehlhaltung reiten kann. Über sie ist es möglich, Gangart, Tempo, Richtung etc. zu bestimmen und das Pferd dabei nicht in seinem Bewegungsablauf zu stören, sondern diesen fließend zu gestalten. Anlehnung ist nicht nur für den Reiter ein wichtiger Faktor beim Reiten, sondern auch für das Pferd. Sie gibt ihm Sicherheit und die Möglichkeit, sein natürliches Gleichgewicht auch unter dem Reiter zu finden und sich in den unterschiedlichen Gangarten taktrein auszubalancieren. Es ist für das Pferd nur möglich, das Reitergewicht zu tragen, wenn es den Rücken aufwölbt, was wiederum dadurch erzielt wird, dass die Hinterhand mehr in Richtung Vorhand unter den Schwerpunkt tritt und der Rahmen des Pferdes dabei verkürzt wird.
Der Reiter trägt selbstverständlich die Verantwortung, dass eine korrekte Anlehnung überhaupt möglich wird. „Er rahmt sein Pferd aus dem Sitz heraus – mit Gewicht und Schenkeln – und über die Zügel mit seinen Hilfen ein, ohne es jedoch einzuzwängen“, heißt es in Band 1 der „Richtlinien für Reiten und Fahren“ zur „Grundausbildung für Reiter und Pferd“ weiter. Auch wenn es bei der Anlehnung im Grunde um die Haltung des Pferdes am Zügel geht, ist es wichtig, dass der Reiter einen zügelunabhängigen Sitz bieten kann.
Was macht eine korrekte Anlehnung aus?
Damit die Anlehnung des Pferdes wirklich in ihrer korrekten Form erreicht wird, müssen einige Merkmale bekannt sein. Denn es gibt genaue Richtlinien – vor allem zur Gesunderhaltung des Pferdes – wie korrekte Anlehnung aussehen soll. Das Genick muss bei korrekter Haltung in Anlehnung stets der höchste Punkt sein. Eine Ausnahme bildet natürlich das Reiten in Dehnungshaltung (siehe Artikel „Verspannungen ade“.) Die Stirn-Nasen-Linie befindet sich leicht vor der Senkrechten.
Die Hilfen des Reiters rahmen das Pferd ein, das Pferd trägt sich selbst und bewegt sich immer im Gleichgewicht. Eine gute Maultätigkeit zählt ebenfalls zu den Merkmalen einer korrekten Anlehnung. Es ist wichtig, dass das Pferd stets vertrauensvoll an die Hand des Reiters herantritt, was durch die behutsame Ausbildung erreicht wird. Durch das Rückwärtswirken des Zügels darf Anlehnung nicht ausgelöst werden. Leider sieht man gar nicht mal so selten eine sehr feste Reiterhand, welche das Pferd praktisch „In Form“ bringt, und nicht die eben von der FN vorausgesetzte weich federnde Verbindung ermöglicht.
…den kompletten Artikel finden Sie in der Ausgabe 3/2020.