In der Turnierwelt gibt es immer mal wieder Neuerungen, was die Ausrüstung von Pferd und Reiter angeht. Da ist es nicht verwunderlich, wenn man den Überblick verliert. Mein Pferd hat sich den aktuellen LPO-Ausrüstungskatalog angeschaut.
Die Leistungsprüfungsordnung (LPO) ist das Regelwerk für den deutschen Turniersport und gibt beispielsweise vor, welche Kriterien Fahrer, Voltigierer, Reiter und Pferde erfüllen müssen, um an den jeweiligen Prüfungen teilnehmen zu können. Auch der geregelte Ablauf auf dem Turnier, die Anforderungen der einzelnen Disziplinen, wie gerichtet wird und wie oft ein Pferd am Tag starten darf, wird in der LPO geregelt. Chancengleichheit soll garantiert und eine Überforderung von Mensch und Pferd vermieden werden. Nicht zuletzt gibt die LPO auch vor, welche Ausrüstung auf Turnieren zulässig ist.
Regelmäßige Aktualisierung
In regelmäßigen Abständen und bei Bedarf wird die LPO aktualisiert. Die aktuell gültige LPO wurde im Jahr 2018 veröffentlicht, die nächste Überarbeitung steht 2024 an. Verschiedene Arbeitsgruppen diskutieren vorher über die Änderungen. Mit dabei sind unter anderem zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Experten aus den Landesverbänden und Landeskommissionen, aus der Deutschen Richtervereinigung, aus den Disziplinausschüssen des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR) unter Federführung der Abteilung Turniersport in Warendorf. Aber auch Vorschläge aus Reiter- und Veranstalterkreisen werden aufgenommen.
Zusätzlich zur LPO können „die Besonderen Bestimmungen der Landeskommissionen LPO-Regelungen weiter definieren“, heißt es auf der Website der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Der Beirat Sport der FN beschließt endgültig, ob und wie die erarbeitete LPO-Vorlage der Arbeitskreise verändert wird.
Zugelassene Gebisse und Zubehör
Damit man auf dem Turnier keine bösen Überraschungen erlebt, sollte man sich vor dem Start die LPO anschauen. Egal in welcher Disziplin geritten wird, die Gebissstärken (gemessen im Maulwinkel) sind immer gleich. Das bedeutet bei Ponys: zehn bis 18 Millimeter, bei Pferden 14 bis 21 Millimeter und bei der Unterlegtrense sind zehn bis 16 Millimeter erlaubt, an der dünnsten Stelle muss die Gebissstärke mindestens acht Millimeter betragen. In Dressurprüfungen, die auf Trense geritten werden, sind grundsätzlich nur Wassertrensen, Olivenkopftrensen, Schenkeltrensen ohne Stegbefestigung und Renn-(D-)Trensen zugelassen. Diese Gebisse können sowohl einfach als auch doppelt gebrochen sein und eine Zungenwölbung haben. Gummischeiben dürfen ebenfalls verwendet werden. Diese Gebisse dürfen sich nicht arretieren lassen, also nicht zu einer Stange werden, sobald sie unter Zug stehen. Dasselbe Prinzip gilt für Eignungsprüfungen.
Werden Dressurprüfungen auf Kandare geritten, muss sowohl mit Kandare als auch mit Unterlegtrense geritten, die vorgeschriebene Kinnkette verwendet und eine Kinnkettenunterlage optional angebracht werden.
Bei Springturnieren sind schon deutlich mehr Gebisse erlaubt: So sind bei Springpferdeprüfungen der Klasse E Wassertrense, Olivenkopftrense, Renn-(D-)Trense und Schenkeltrense (mit und ohne Stegbefestigung) zugelassen, ebenso wie Gummischeiben bei allen Gebissen. Ab der Klasse A bis Klasse M** sowie in den Springpferdeprüfungen der Klassen A bis M sind die bereits erwähnten Gebisse sowie Pelham und das Drei-Ringe-Gebiss erlaubt. Ab Springprüfungen der Klasse M** darf mit einer beliebigen Zäumung mit Gebiss, oder aber auch gebisslos, mit oder ohne Reithalfter geritten werden.
Aus den LPO- Bestimmungen geht hervor, dass nur Materialien zugelassen sind, die angemessenen Zugbelastungen standhalten und durch das Kauen der Pferd nicht in ihren Konturen zerstört werden können und die nicht gesundheitsschädigend sind, beispielsweise Metall, Gummi, Kunststoff und Leder. Bei Kandare und Unterlegtrense sind Metalle und Kunststoffe zugelassen, die nicht gesundheitsschädigend sind.
Aber Achtung, auch beliebte Gebisse, wie das Golden-Wings-Gebiss der Firma Stübben, sind nicht auf dem Turnier zugelassen. Auch wenn das Gebiss das Pferdemaul vor Klemmen und Reibungen am Trensenring schützt, sind sie von der FN und der LPO bisher nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Sprenger-KK-Ultra 2-Typen.
Turnierkonformer Beinschutz
Seit 2021 gilt in der LPO das gleiche Reglement wie bei der FEI: Hinterbeingamaschen mit bestimmten Verschnallungsarten, die den Bewegungsablauf an den Hinterbeinen beeinflussen, sind seit diesem Jahr verboten. Damit übernimmt die LPO die FEI-Regeln für die Springprüfungen der Klassen E bis S. Seit der LPO 2018 gilt weiterhin, dass jeglicher Beinschutz nur korrekt angelegt verwendet werden darf. Mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes darf der Beinschutz außerdem nicht mehr verändert werden. Das bedeutet konkret: Wer ohne Gamaschen auf den Vorbereitungsplatz kommt, muss auch ohne Gamaschen in die Prüfung einreiten. Sollte aber einmal der Beinschutz verrutschen und damit der Schutz des Beines nicht mehr gegeben sein, „ist dies durch den Teilnehmer der Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz anzuzeigen und hat in deren Gegenwart zu erfolgen. Das gilt auch für das Abnehmen von Beinschutz“, heißt es in der LPO.
Reitet man Springpferdeprüfungen, dürfen Bandagen, Gamaschen, Fesselringe/-bänder, Springglocken und Ballenschoner eingesetzt werden. An den Hinterbeinen dürfen nur Streichkappen mit Klettverschluss verwendet werden, bei denen das Schutzelement an der Innenseite der Fessel platziert ist und die eine glatte und weiche Innenstruktur haben ohne Druckpunkte im Fell. Selbstverständlich sind die oben genannten Streichkappen auch in nationalen (Klassen E bis S) und internationalen Springprüfungen erlaubt. Seit 2021 hat die LPO sich auch dabei an die Regelungen der FEI angepasst. Das bedeutet, dass Streichkappen bei denen die Verschnallung über eine Umlenkung läuft, nicht mehr erlaubt sind. So fallen einige bekannte Modelle, wie die „Veredus Pro Jump Short Vento“ aus dem Turnierschrank. Wie oben bereits erwähnt, sind dieselben Streichkappen wie bei den Jungpferdeprüfungen erlaubt. Ebenso können die Modelle mit einem Schutzelement um die Innenseite der Fessel einen Knopf- oder Hackenverschluss aufweisen, mit einer Riemenbreite von mindestens 2,5 Zentimeter.
Bei Dressurreiterturnieren der Klassen E bis M sowie bei den Dreussurprüfungen der Klassen E bis S ist kein Beinschutz zulässig. Auf dem Vorbereitungsplatz sind jedoch Bandage, Gamaschen, Streichkappen, Fesselringe/-bänder sowie Spingglocken und Ballenschoner erlaubt.
Welche Gerten sind zulässig?
Gerten werden im Alltag oft während des Reitens mitgeführt und sind ein gängiges Equipment im Reitsport. Lange oder kurze, mit Glitzer, in bunten Farben oder klassischem Schwarz – die Auswahl scheint riesig zu sein. Jeder Reiter wird wissen, dass es im Springen und in der Dressur unterschiedliche Längen bei den Gerten gibt. Aber welche sind nun auf dem Turnier erlaubt?
In der Dressur, egal in welcher Klasse, dürfen sowohl in der Prüfung selbst als auch auf dem Vorbereitungsplatz laut LPO Gerten mit einer Länge von maximal 120 Zentimeter inklusive Schlag genutzt werden. Diese Gerten dürfen beim Springen während der dressurmäßigen Arbeit auf dem Vorbereitungsplatz ebenfalls genutzt werden. Während der Prüfung sind aber nur Gerten mit einer maximalen Länge von 75 Zentimeter zulässig.
Bevor man also zum Turnier fährt, sollte man sich Gedanken um jegliche Ausrüstungsgegenstände machen. Nicht nur Gebisse, Beinschutz und Gerten werden in der LPO geregelt, auch erlaubte Trensen. Hier sollte man auch auf jeden Fall auf die richtige Verschnallung und das richtige Material achten. Nasen und Kinnriemen dürfen beispielsweise auch nicht rundgenäht sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) oder im Ausrüstungskatalog der LPO.
Text: Nora Dickmann, Bild: Imago, Frank Sorge