Text: Nora Dickmann Foto: www.Slawik.com
Ist es dämmerig, nebelig oder sogar richtig dunkel? Gerade im Winter sind die Tage kurz, und der Drang, einmal aus der Halle herauszukommen, ist groß. Wir erklären, was bei einem Ritt in der Dunkelheit zu beachten ist
So sehen Pferde im Dunkeln
Das Pferd ist ein Fluchttier und damit auf gute Augen in der Dunkelheit angewiesen. Der Restlichtverstärker sorgt für eine bessere Sicht
Hinter der Netzhaut des Pferdes befindet sich eine reflektierende Faserschicht, das Tapetum lucidum („leuchtender Teppich“). Viele nachtaktive Tiere, wie Rehe oder Katzen, haben sie ebenfalls. Zu erkennen ist sie am Aufleuchten der Augen, wenn beispielsweise Scheinwerfer auf sie scheinen. In der Dämmerung wirkt diese Faserschicht wie ein Restlichtverstärker, denn das einfallende Licht wird doppelt reflektiert: einmal auf der Netzhaut und ein weiteres Mal durch das Tapetum lucidum. Da morgens und abends weniger Insekten unterwegs sind, haben sich freilebende Pferde angewöhnt, in dieser Zeit vermehrt zu grasen. Aber auch die Raubtiere haben sich darauf eingestellt. Das bedeutet: Pferde müssen ihre Feinde schnell erkennen. Der Restlichtverstärker des Auges liegt oben auf der Netzhaut. Hier wird das Bild gedreht – das Tier kann also den Boden – und damit auch die Feinde – heller sehen als wir Menschen. Dazu benötigen sie allerdings ein Restlicht. Ist es stockdunkel, können auch Pferde nicht gut sehen. Werden sie beispielsweise vom dunklen Stall ins Helle oder von der hellen Stallgasse in einen dunklen Anhänger ge- führt, bleiben viele Tiere erst einmal stehen und blinzeln. Denn sie passen sich nur langsam an den Hell-Dunkel-Wechsel an.
Das sagt die StVO
Reitet man auf öffentlichen Straßen, unterliegt man der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet, dass man sich an die Vorschriften halten muss, wie beispielsweise die Nutzung des rechten Fahrbahnrandes bzw. des durch eine weiße Linie abgegrenzten Straßenraum, wenn dieser ausreichend groß ist. Gefährdet ein Tier den Straßenverkehr, darf dieses dort nicht geführt werden. Die Vereinigung der Freizeitreiter e.V. (VFD) sagt dazu, dass der Reiter oder die Reiterin körperlich und geistig in der Lage sein muss, das Pferd zu beherrschen. Eine allgemeine Prüfung, ob jemand dazu geeignet ist, gibt es im Reitsport allerdings (noch) nicht.
Dazu zählen:
● die allgemeine Vorfahrtsregel„rechts vor links“
● das Gebot der gegenseitigen Vorsichtund Rücksichtnahme
● das Halten an einer roten Ampel
Reiten im Dunkeln laut StVO
Laut den Vorschriften (§ 28 StVO (2)) müssen Reiter und Pferd in der Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein. Dazu müssen sie sich vorne mit einem gut sichtbaren weißen Licht und hinten mit einem roten Licht ausrüsten. Beim Reiten in einer Gruppe ist eine Beleuchtung nicht für alle Pferde vorgeschrieben, sondern nur für das vordere und das hintere Ende. Außerdem muss beim Führen eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar ist, mitgeführt werden.