Ende März wurde das Urteil gefällt: Ein Tierarzt aus Bramsche (Niedersachsen) muss für eine fehlerhafte Behandlung eines Pferdes Schadenersatz an die Besitzer zahlen, so die Osnabrücker Zeitung. Bereits im Juli 2010 wurde das Pferd – vermutlich durch einen Tritt eines anderen Pferdes – am Unterschenkel und an entsprechenden Knochen leicht verletzt. Der Tierarzt wurde hinzugezogen und verordnete lediglich ein zweitägiges Reitverbot. Nach wenigen Tagen sei aus der einst leichten Verletzung ein Knochenbruch geworden, den das Tier sich beim Aufstehen zugezogen haben soll. Der behandelnde Tierarzt hatte noch versucht, den Bruch zu operieren. Die OP misslang jedoch und das Tier musste eingeschläfert werden. Das Landgericht berichtet dazu, dass der Tierarzt die Schwere der Verletzung von Anfang an hätte erkennen müssen. Dementsprechend sei er verpflichtet gewesen, den Besitzern eine andere Haltung zu empfehlen: Das Tier hätte sich auf keinen Fall hinlegen und nur wenig bewegen dürfen. Das Oberlandgericht schloss sich diesem Urteil an. Die Besitzer verlangen nun mindestens 100.000 Euro Schadenersatz. Über den genauen Betrag wird aber das Oberlandgericht in weiteren Verhandlungen entscheiden.   (Foto: IMAGO/Westend61)

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