Aktuell wird auf Facebook über den tierärztlichen Notdienst und seinen Umfang diskutiert. Die Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bestätigt dazu, dass die Landesvorschrift ganz klar regelt, dass jeder praktizierende Tierarzt beziehungsweise jede Praxis einen Notfalldienst absichern muss. Unter anderem ist jedoch unklar, ob Kleintierärzte im Bereitschaftsdienst auch Großtiere behandeln müssen. Der Auslöser der Diskussion war der Tod einer Stute Anfang Februar in Mecklenburg-Vorpommern. Der Besitzer des Pferdes konnte keinen Tierarzt finden, der rechtzeitig helfen konnte. Die zuerst kontaktierte Bereitschaftstierärztin leitete diesen weiter, weil sie nur eine Kleintierpraxis führt. Nachdem kein Kollege gefunden wurde, rückte die besagte Tierärztin doch noch aus, jedoch kam für die Stute jede Hilfe zu spät. (Foto: IMAGO/Frank Sorge)
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