Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Satzung zur Einführung der Pferdesteuer in der nordhessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf nicht gegen geltendes Recht verstoße und deshalb zulässig sei. Das Gericht gab Anfang der Woche bekannt, dass die Anträge von zehn Pferdehaltern in einem sogenannten Normenkontrollverfahren abgelehnt wurden. Zehn Pferdehalter hatten gemeinschaftlich mit der Unterstützung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) den Hessichen Gerichtshof angerufen, um die Rechtmäßigkeit der Satzung zur Einführung der Pferdesteuer in ihrer Stadt überprüfen zu lassen. Vor zwei Jahren hatte die Stadt Bad Sooden-Allendorf diese Satzung beschlossen. Die Steuerbescheide in Höhe von 200 Euro pro Pferd und Jahr wurden aber bis zum Gerichtsurteil ausgesetzt. Der Hessische Gerichtshof hält die Pferdesteuer grundsätzlich für gesetzeskonform. Allerdings sind Pferde, die nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung gehalten werden, von der Pferdesteuer ausgenommen; nur die Pferde, die zur Freizeitgestaltung gehalten werden, sind steuerpflichtig. Weitere Infos unter: www.pferde-aktuell.de   (Foto: IMAGO/Frank Sorge)

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