Die EU will Verbraucher vor nicht zum Verzehr geeigneten Pferdefleisch schützen Die Kommission der EU-Mitgliedstaaten teilte am vergangenen Freitag mit, dass die Pferdepasssysteme durch eine Verordnung verbessert werden sollen, um weiteren Pferdefleischskandalen entgegenzuwirken. Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine zentrale Datenbank, in der alle Mitgliedstaaten künftig alle Pferde eintragen müssen. Ab dem 01. Januar 2016 soll diese Verordnung, in Kraft treten. Die Datenbank soll bis spätestens 01. Juli 2016 eingerichtet sein. Zudem sollen technische Sicherheitsmerkmale den Pferdepassfälschungen entgegenwirken. Damit soll insgesamt für eine verlässlichere und sicherere Registrierung und Identifizierung von Pferden in der EU gesorgt werden. Außerdem soll verhindert werden, dass Pferde irrtümlich oder mit betrügerischer Absicht zur Schlachtung gelangen. Der Pferdepass dient dazu, dass Pferde eine einmalige Kennnummer bekommen und ist gleichzeitig eine Krankenakte, die das Pferd ein Leben lang begleiten soll. Bis zum ersten Lebensjahr muss ein Fohlen diesen Pferdepass bekommen haben. Dabei entscheidet der Besitzer, ob das Pferd zur Schlachtung bestimmt ist oder nicht. Weitere Infos unter: www.europa.eu (Foto: IMAGO/Christian Ohde)