Der Spezialist für Pferderecht, Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, gibt auch in dieser Ausgabe die besten rechtlichen Tipps rund ums Thema Pferd
Urlaubsabenteuerreisen mit dem eigenen Pferd sind groß im Kommen. Welcher Reiter träumt nicht davon, einmal seinen Urlaub mit seinem Pferd zu verbringen? Erholung pur bei gemeinsamen Ausritten am Strand oder in den Bergen – das klingt verlockend. Leider sind aber oft die Versprechungen der Reiseveranstalter groß und die Enttäuschung anschließend ebenfalls, wenn nicht gehalten wird, was in Aussicht gestellt wurde. Nehmen Sie Ihr Pferd mit in den Urlaub, ist vieles nicht so einfach, wie man denken könnte. Stellen Sie sich vorab die Fragen: Was will ich machen? Was ist für mein Pferd wichtig und was nicht? Möchte ich mich entspannen oder auf Lehrgängen weiterbilden? Wo gibt es geeignete Übernachtungsmöglichkeiten für mich und mein Pferd? Auch ohne eigenes Pferd kann man Urlaube im Sattel verbringen. Von Wanderritten über Urlaube auf dem Bauernhof, Ranchaufenthalte in Amerika bis hin zum Rindertreiben in Spanien oder Südfrankreich – das Angebot ist vielfältig und individuell anpassbar an das Können des Reiters.
Die Urlaubsplanung
Zunächst sollten Sie sich überlegen, wo Sie mit Ihrem Pferd den Urlaub verbringen wollen. Die Auswahl für Urlaube mit dem Pferd ist groß, neben Angeboten an der Küste gibt es auch Ställe, die Urlaube mit dem Pferd anbieten, bei denen sich Pferd und Reiter auf Lehrgängen weiterbilden können. Je nachdem, ob Sie Hobby- oder Sportreiter sind– es ist für jeden Geschmack etwas dabei. Gute Reiseveranstalter können einschätzen, welches Angebot am besten zu Ihnen passt. Nicht nur innerhalb Deutschlands gibt es Ferienhöfe, auch im Ausland findet man verschiedene Angebote, den Urlaub mit seinem Vierbeiner zu verbringen. Besonders beliebte Reiseziele sind Holland und Dänemark, weil dort tolle Strände für Ausritte am Meer zu finden sind. In den Bergen gibt es eine Vielzahl von Veranstaltern, die Wanderritte und Touren über mehrere Tage anbieten. Bei der Buchung sollten Sie genauestens absprechen, welchen Service Sie für sich und Ihr Pferd wünschen. Von der Fütterung bis hin zum Koppelservice sollte alles besprochen werden, damit Ihr Vierbeiner sich fühlt wie im heimischen Stall. Erkundigen Sie sich zudem über Besonderheiten Ihres Reiseziels. Ist Ihr Pferd weder an Kühe noch an Landmaschinen gewöhnt, könnte ein Erholungsurlaub auf dem Bauernhof zum Stressfaktor werden. Passen Sie Ihren Urlaub auch an den Trainingszustand des Pferdes und an Ihr Können an. Planen Sie, an einem Wanderritt teilzunehmen, sollte Ihr Pferd entsprechend mit unwegsamem Gelände vertraut und konditionell vorbereitet sein, und Sie selbst sollten sattelfest sein.
Versicherungen fürs Pferd
Ist das Reiseziel ausgesucht und gebucht, informieren Sie sich frühzeitig über Versicherungen, denn egal wohin die Reise geht, Ihr Pferd muss haftpflichtversichert sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob diese auch bei Schadensfällen im Ausland eingreift. In manchen Fällen schreibt der Versicherungsvertrag vor, dass der Versicherer über den Standortwechsel des Pferdes zu informieren ist. Um das Transportrisiko abzudecken, sollten Sie sich außerdem über eine Transportversicherung informieren. Eine Reiserücktrittsversicherung kann auch empfehlenswert sein, wenn Sie kurzfristig erkranken und die Reise deshalb nicht antreten können.
Pferdepension vor Ort
Vor der Reise sollten Sie die Haltungsbedingungen in der Pferdepension genau abklären, damit sich Ihr Pferd wohlfühlt und den Urlaub genauso genießen kann wie Sie. Informieren Sie sich vorab über das Stallmanagement mit Fütterung, Auslauf, Nutzungsbedingungen, Reitunterricht etc. Eventuell müssen Sie Ihr eigenes Futter mitbringen, da Futterumstellungen immer langsam erfolgen sollen. Wenn Sie gemeinsam mit Stallkollegen verreisen, kann Ihr Pferd mit seinen Pferdefreunden auf die Koppel und kommt schneller in der neuen Umgebung an.
Die richtige Ausstattung
Vor der Abfahrt sollten Sie Ihr Equipment durchchecken. Denken Sie neben dem Sattelzeug auch an Pflegeprodukte, Transportausrüstung, Futter, an eine Notfallapotheke und Dokumente. Achten Sie darauf, dass der Beschlag weder zu frisch noch zu abgenutzt ist. Je nachdem, wie lange Sie verreisen, ist es sinnvoll, sich auch über Tierärzte und Hufschmiede vor Ort zu informieren. Auf keinen Fall sollten Sie den Pferdepass des Pferdes vergessen. Der Equidenpass ist das Reisedokument Ihres Vierbeiners, er muss auf jeder Reise mitgeführt werden. Überprüfen Sie vor der Reise zudem, ob alle Impfungen und Wurmkuren auf dem aktuellen Stand sind. Manche EU-Länder, etwa die Schweiz, verlangen außerdem ein Gesundheitszeugnis. Fragen Sie vorher nach, welche Dokumente auf Ihrer Reise erforderlich sind.
Packliste fürs Pferd
• Halfter, Führstrick, Longe
• Sattel, Trense, Schabracken, Pads und Gurt
• Beinschutz
• Abschwitzdecken, Regendecken
• Fliegenschutz
• Putzzeug, Pflegeprodukte
• Ersatzeisen
• Eimer, Wasserkanister, Futter
• Stallapotheke
• Equidenpass mit allen Impfungen, ggf.Gesundheitszeugnis
• Transportausstattung
Packliste für den Reiter
• Reithose, Handschuhe, Strümpfe
• Funktionale Kleidung (für Sonne, Wind, Regen, Kälte)
• Reithelm, ggf. Sicherheitsweste
• Sonstige Hilfsmittel, z.B. eine Gerte
Der Transport
Wenn Sie Ihr Reiseziel gefunden haben, sollten Sie den Transport planen. Für den Reiter und das Pferd sind lange Hängerfahrten anstrengend und stressig. Gerade bei Fahrten im Sommer sollte einiges beachtet werden, um die Reise für das Pferd so angenehm wie möglich zu gestalten. Auch Wetterbedingungen wie Schnee und Starkregen sollten bei einer Reise mit Gespann einkalkuliert werden. Es ist wichtig, im Vorfeld alles so gut wie möglich zu organisieren, damit die Reise für alle Beteiligten entspannt verläuft. Wenn Ihr Pferd nicht so o Hänger fährt, sollten Sie es zeitnah daran gewöhnen. Planen Sie viele Pausen ein, in denen Sie das Pferd tränken und nach dem Rechten sehen. Ist die Anreise zum Urlaubsort sehr lang, sollten Sie Zwischenstopps einplanen, damit eine Transportzeit von acht Stunden nicht überschritten wird. Passen Sie das geplante Programm am Zielort auch an die Anreise an. Ein langer Transport und eine neue Umgebung können sehr viel Stress für Ihren Vierbeiner bedeuten, weshalb Sie ihm nach der Fahrt Ruhe gönnen sollten. Vergewissern Sie sich zudem über den Zustand Ihres Gespanns für Ihre eigene Sicherheit und die Ihres Pferdes.
Die rechtliche Sicht
Mit der Buchungsbestätigung des Stallinhabers wird der geschlossene Vertrag rechtsgültig, der Vertragsinhalt richtet sich nach den vereinbarten Leistungen aus der Buchung. Wird keine der versprochenen Leistungen erfüllt, kann der Urlauber den Vertrag kündigen und abreisen. Beschädigt Ihr Pferd im Urlaub etwas oder verletzt es sich, beispielsweise an Nägel, die aus der Boxenwand herausragen, oder am Stacheldraht des Weidezauns, ist es ratsam, zu Beweiszwecken Fotos anzufertigen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt und ob der Reisepreis gezahlt werden muss. Neben den Kosten für die Unterbringung entstehen dem Pferdehalter auch Kosten für die Anfahrt, den Treibstoff oder die Transportversicherung. Hat der Stallinhaber etwas anderes versprochen, als er am Ende zur Verfügung stellt, muss er den Schaden ersetzen. Fraglich ist, ob dies auch für sogenannte immaterielle Schäden gilt, also sogenannte „entgangene Urlaubsfreuden“, denn ein geplanter Urlaub lässt sich nicht beliebig auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Grundsätzlich schuldet der Stallinhaber eine angemessene finanzielle Entschädigung für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Entscheidend ist für die Berechnung des Schadens, wie schwer die Beeinträchtigung des Urlaubers tatsächlich war. Ist die Gesundheit des Pferdes in Gefahr, oder wurden bei der Buchung erstklassige Trainingsbedingungen versprochen und der Urlauber hat nur eine marode Anlage vorgefunden, sind dies schwerwiegende Beeinträchtigungen. Maßgebend sind Aspekte wie die Höhe des Reisepreises, die Einkommensverhältnisse des Reisenden und die Frage, ob er auf einen Ersatzurlaub ausweichen kann. Hierbei wird deutlich, wie schwer die Beurteilung in der Praxis tatsächlich ist, denn wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, NJW-RR 03, 640, ist ein Tagessatz von 72 Euro pro Person angemessen. Zudem hat der Stallbetreiber grundsätzlich dafür zu sorgen, dass von der Reitanlage keine Gefahren für Mensch und Tier ausgehen. Verletzt sich ein Pferd in einer unsachgemäß ausgestatteten Box oder bekommt es verdorbenes Futter, so muss der Stallbetreiber den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Das sind Tierarzt-, Klinik- und Transportkosten, auch wenn sie den Wert des Tieres erheblich übersteigen (§ 251 II S.2 BGB). Liegen nur wenige Mängel vor, sollte der Urlauber den Stallbetreiber um Abhilfe bitten und sich dies vom Stallbetreiber oder anderen Zeugen bestätigen lassen. Der Urlauber trägt nämlich die Beweispflicht, dass der Schaden am Pferd tatsächlich durch ein Fehlverhalten oder eine Sorgfaltspflichtverletzung des Stallbetreibers entstanden ist. Bei einer Schnittverletzung durch einen Nagel gelingt der Beweis meist ohne Probleme, schwieriger gestaltet sich der Nachweis einer Kolik durch schlechtes Futter. Hierbei benötigt man ein Gutachten eines Tierarztes. Kann man den Schaden jedoch beweisen, besteht die Möglichkeit, den Endpreis zu mindern.
Tipp von Andreas Ackenheil, Anwalt für Pferderecht: Damit der Urlaub mit Ihrem Pferd auch wirklich die schönste Zeit des Jahres wird, sollten Sie diese Urlaubszeit im Vorfeld intensiv planen, um so weit wie möglich vor negativen Überraschungen sicher zu sein. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine erholsame Urlaubzeit.
Unser Experte: Andreas Ackenheil veröffentlicht als Spezialist für Pferderecht regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Online-Portalen juristische Fachbeiträge sowie Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen und hält Vorträge und Seminare. Zudem veröffentlichte der Rechtsanwalt einen großen Ratgeber für Tierrecht mit einem umfangreichen Kapitel über Pferderecht.
Text: Andreas Ackenheil Foto: Getty Images/ClarkandCompany