Text: Nora Dickmann       Foto: Adobe Stock/ Daisy Daisy

Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gilt seit dem 22. November 2022 und findet in ganz Deutschland Anwendung. Diese Verordnung bringt für Pferdebesitzer einige Preissteigerungen mit sich. Manch ein Pferdehalter fragt sich, wie es weitergehen soll

Die Gebührenordnung für Tierärzte legt fest, was die behandelnden Tierärzte für welche tierärztliche Leistung in Rechnung stellen dürfen bzw. müssen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sieht vor, dass Tierärzte nach der GOT abrechnen müssen.

Zuletzt wurde die GOT im Jahr 1999 umfassend überarbeitet. Dass irgendwann eine erneute Bearbeitung nötig wird, war klar. Denn seitdem hat sich im tiermedizinischen Bereich viel getan. Es gibt neue therapeutische Maßnahmen, neue Möglichkeiten der Diagnostik und zudem auch immer weniger Tierärzte. Die Anpassung der GOT war die Notwendigkeit, auch Gebühren für neuere Verfahren abbilden zu können.

Studie als Grundlage

Als Grundlage für die Neuerung diente eine vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Jahr 2020 in Auftrag gegebene Studie. Hier wurde auf wissenschaftlicher Basis das Leistungsspektrum tierärztlicher Leistungen bewertet. Das Ergebnis: In vielen Fällen seien die bis dato geltenden Preise der GOT nicht mehr kostendeckend. Allerdings gab in der Studie auch eine große Zahl von Tierärzten an, dass einige Leistungen bisher zu teuer seien. In der neuen Verordnung gibt es also auch Vergünstigungen.

Preisanpassungen inklusive

Während die allgemeine Untersuchung des Pferdes (inklusive Beratung) nach der alten GOT bei 19,24 Euro im einfachen Satz lag, kostet sie seit November 2022 30,78 Euro. Auch werden Impfungen teurer. Die Kosten für die reine Injektion beliefen sich nach der alten GOT auf 5,77 Euro im einfachen Satz und betragen mit 11,50 Euro jetzt beinahe das Doppelte. Günstiger wird hingegen das Röntgen (bisher 32,07 Euro für die erste und zweite Aufnahme im einfachen Satz, seit dem 22. November 26,53 Euro für die gleiche Leistung) oder die Gastro-, Duodeno-, Ileo-, Kolo-, Rekto-, Broncho- und Laparoskopie (bisher 192,42 Euro im einfachen Satz, seit 22. November zahlt man dafür 153,94 Euro). Ob die Tierärzte den einfachen Satz abrechnen oder die erbrachte Leistung bis zum Vierfachen höher ansetzen, hängt von Situation und Zeitpunkt des Einsatzes ab.

Hohe Rechnungen

Spätestens nach der ersten Tierarztrechnungnach der neuen Gebührenverordnung bekommen es einige Pferdehalter mit der Angst zu tun. Egal ob Profi, Züchter, Händler, Hobbyreiter oder Rentnerstall – alle sind von den neuen Kosten betroffen. Vor allem die Gebühr für die Hausbesuche der Tierärzte eckt oft an. Die neue Pauschale: 34,50 Euro netto muss nun jeder Pferdebesitzer zahlen, wenn der Tierarzt auf den Hof gefahren kommt. Brutto wären es 41,05 Euro. Diese Pauschale muss von jedem Besitzer bezahlt werden, auch wenn, wie beispielsweise bei einer Impfung, der Tierarzt mehrere Tiere bei seinem Besuch behandelt. Das Wegegeld hingegen (3,50 Euro) pro Doppelkilometer, mindestens aber 13 Euro, kann auf verschiedene Pferdehalter anteilig umgelegt werden. Die Hausbesuchsgebühr nicht.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der aktuellen Mein Pferd- Ausgabe.

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