Text: Andreas Ackenheil, Rechtsanwalt        Foto: imago images/Eduard Bopp

Sättel sind sehr hochpreisig und können im Preissegment von Luxushandtaschen und anderen Designerkleidungsstücken ohne Weiteres mithalten. Was ist also zu tun, wenn sie gestohlen werden.

Auch gebrauchte Sättel kann man immer noch gut verkaufen, sie sind auf dem Markt ebenso gefragt wie neue Sättel. In manchen Sattelkammern lagert so mitunter Reitausrüstung im Wert von mehreren Tausend Euro. So mancher Dieb wittert daher ein lukratives Geschäft und die polizeilich gemeldeten Einbrüche in Sattelkammern von Reitställen nehmen von Jahr zu Jahr zu.

Häufig macht man es den Dieben leider auch gar nicht so schwer, da oftmals die Sattelkammern nur mit einfachen Schlössern verschlossen werden und die Sättel leicht zugänglich auf den Sattelböcken hängen. Die gestohlenen Sättel werden dann meist von den Tätern im Internet angeboten. Da ein Sattel nicht nur einen nicht unbedeutenden Wert hat, sondern auch individuell auf ein Pferd angepasst wurde, sind die betroffenen Pferdehalter oftmals sehr verzweifelt und wollen ihren Sattel wiederfinden. Die Bestohlenen stellen sich daher die Fragen:

  • Welche Versicherung übernimmt den Schaden?
  • Wie kann ich mich in Zukunft vor Dieben schützen?
  • Wie finde ich meinen Sattel wieder?

Welche Versicherung übernimmt den Schaden?

Sättel und andere Ausrüstungsgegenstände gehören grundsätzlich zum Hausrat und sind Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstände des Haushaltes. Verfügt der Einsteller über eine Hausratversicherung, so fallen Sättel, Trensen etc. üblicherweise unter das versicherte Inventar. Ob die Versicherung zahlt, hängt jedoch von weiteren Faktoren ab. In der Regel ist es für die Versicherung wichtig, wo der Sattel aufbewahrt wurde und wie der Diebstahl ablief. Zudem stellt sich die Versicherung die Frage, ob ein Diebstahl oder ein Einbruch vorlag. Diese Unterscheidung ist für die Versicherung enorm wichtig. Aus strafrechtlicher Sicht versteht man unter einem Diebstahl die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, die Sache sich oder einem anderen rechtswidrig zuzueignen.

Ein Diebstahl gemäß § 242 StGB liegt nämlich schon dann vor, wenn ein Einsteller aus dem offenen Schrank des Stallkollegen die teure Kandare entwendet. Ein Einbruch hingegen liegt dann vor, wenn jemand mit Werkzeugen versucht, die verschlossene Sattelkammer oder den Spind aufzubrechen, um die darin aufbewahrten Gegenstände zu entwenden.

Für den Fall, dass der Dieb Personen bedroht und sie zwingt, die Dinge herauszugeben, handelt es sich sogar um einen Raub nach § 249 StGB. Die Versicherung zahlt bei Raub und Einbrüchen, bei einfachen Diebstählen hingegen nicht.

Wie bewahre ich meine Reitausrüstung sicher auf?

Bei der Hausratversicherung gilt der eigene Haushalt als der Versicherungsort. Vom Haushalt umfasst sind die Wohnung des Versicherungsnehmers, gemeinschaftlich genutzte Räume in Mehrfamilienhäusern sowie Nebengebäude. Werden die Pferde im eigenen Stall direkt am Haus gehalten, so werden die Sättel und das Zubehör auch über die Hausratversicherung versichert.

Voraussetzung dafür ist, dass die Sattelkammer richtig verschlossen wurde. Die gestohlenen Ausrüstungsgegenstände sind regelmäßig zur Wiederbeschaffung bis zum Neuwert versichert, sodass alle Kosten ersetzt werden, die bei der Beschaffung gleichwertiger Gegenstände anfallen. Es gibt jedoch auch Versicherungen die nur bis zu einer bestimmten Deckungssumme zahlen.

Schwieriger ist der Fall zu beurteilen, wenn die Sättel nicht im eigenen Haushalt aufbewahrt werden. Das ist wohl auch die Regel, denn die Einsteller eines Pensionsbetriebes bekommen vom Betreiber regel- mäßig einen Spind zugewiesen und einen Sattelbock, damit die Ausrüstung immer griffbereit ist. Dabei muss jedoch zwischen der externen Aufbewahrung, der kurzzeitigen Aufbewahrung und dauerhafter Auslagerung unterschieden werden.

Ist der Sattel nur für eine kurze Zeit in diesem Stall untergebracht, beispielsweise weil man das Pferd für ein paar Wochen zum Beritt bringt, so übernimmt die Versicherung den Schaden bei Einbruchdieb- stahl. In den meisten Reitställen ist es allerdings gang und gäbe, dass die Ausrüstung dauerhaft in den Sattelkammern gelagert wird. In den Fällen der dauerhaften Auslagerung greift die Hausratversicherung nicht.

Dennoch gibt es Versicherungen, die sich auf landwirtschaftliche Bereiche spezialisiert haben und die Aufbewahrung des Zubehörs mitversichern. Zudem kann jeder Reiter auch eine reine Sattelversicherung abschließen. Wird die Ausrüstung in der Sattelkammer des Reitstalls gelagert, ist eine Sattelversicherung sehr ratsam.

Ferner besteht die Möglichkeit, eine Diebstahlversicherung für wertvolle Hobbyausrüstung abzuschließen. Diese wird bei verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten. Dabei muss allerdings stets dar- auf geachtet werden, dass die Ausrüstung gesichert wird, denn unbeobachtete Ausrüstung die abhandenkommt, fällt nicht unter den Versicherungsschutz.

Um den Wert des Sattels und sonstiger Ausrüstungsgegenstände nachzuweisen, ist es ratsam, Rechnungen, Belege und Kassenzettel stets aufzubewahren. Bei Privatkäufen genügt auch eine Quittung samt eines schriftlichen Kaufnachweises vom Verkäufer.

Wie finde ich meine gestohlenen Sättel wieder?

Werden nach einem großen Diebstahl in der näheren Umgebung Sättel im großen Stil auf Verkaufsplattformen angeboten, wird die Polizei regelmäßig aufmerksam auf die Täter, und das Diebesgut gelangt an die Eigentümer zurück. Dabei ist es wichtig, dass die Reiter ihre Sättel gut beschreiben können. Gegebenenfalls existieren auch Detailaufnahmen von den Sätteln, die die Identifizierung erleichtern.

Einige Marken prägen auf dem unteren Sattelblatt Seriennummern ein. Diese sollte jeder Sattelkäufer unbedingt abfotografieren, damit er sie im Schadensfall nachweisen kann.

Es ist auch möglich, seinen Sattel registrieren zu lassen. Die Vereinigung der Freizeitreiter und –fahrer in Deutschland (VFD) bietet für Mitglieder eine kostenlose Sattelregistrierung an. Ähnlich wie eine Fahrradcodierung ermöglicht der Code es der Polizei, den Sattel einer Person zuzuordnen. Jeder Satteleigentümer bekommt in seinen Sattel eine Eigentümeridentifikationsnummer eingestanzt. Der Eigentümer erhält zudem einen Sattelpasss. Die Nummer dient auch zur Abschreckung. Wer einen codierten Sattel ohne Pass verkauft, macht sich verdächtig.

Auch die gängigen Sattelfachhändler bringen auf ihren Sätteln Seriennummern an, welche im Sattelpass mit besonderen Merkmalen vermerkt werden. Kauft man einen Sattel gebraucht, sollte man sich einen schriftlichen Nachweis geben lassen, damit man im Schadensfall beweisen kann, dass man auch der tatsächliche Eigentümer des Sattels war.

Welche besonderen Merkmale des Sattels sollte man aufschreiben?

● Marke

● Modellbezeichnung

● Seriennummer

● Prägungen

● Farbe

● Größe in Zoll

● Alter

● Auffälligkeiten wie etwa Schäden oder Kratzer

● Quittung/Kaufbeleg

Was sollte man tun, wenn der Sattel gestohlen wurde?

Zunächst sollte man die Polizei informieren. Sind die Täter noch in der Nähe oder sogar auf dem Gelände, kann man über die 110 einen Notruf absetzen oder die Nummer der zuständigen Polizeiwache wählen. Den Tatort sollte man auf keinen Fall verändern. So werden keine Spuren verwischt, und die Polizei kann unter Umständen durch Fingerabdrücke die Täter ausfindig machen. Jeder Reiter sollte der Polizei zudem Bilder, Seriennummern und Belege der Sättel zukommen lassen, damit das Diebesgut identifiziert werden kann.

Außerdem sollte man, wenn der Tatort durch die Polizei freigegeben wird, Fotos von dem Einbruchsort machen. Das hilft bei der Schadensmeldung bei der Versicherung.

Dabei sollten auch die Dokumente der Polizei beigelegt werden, um einen Einbruchsdiebstahl nachzuweisen. Der Diebstahl sollte auch im näheren Umfeld bekannt gemacht werden.

So werden andere Reiter und Sattelhändler auf mögliche Diebesware aufmerksam und können helfen, die Sättel an die Eigentümer zurückzubringen. Nach jedem Einbruch sollte man sich mit der Polizei beraten, wie man die Sicherheit der Sattelkammer verbessern kann, damit zukünftig Täter keine Chance haben.

Tipp vom Experten für Pferderecht Ackenheil:

Gerade bei teuren, extra angefertigten Sätteln empfiehlt es sich, diese extra versichern zu lassen. Lassen Sie sich hierzu am besten von Ihrem Versicherungsmakler beraten. Als spezialisierte Kanzlei für Pferderecht informieren, beraten und vertreten mein Team und ich seit über 20 Jahren bundes- weit im Pferderecht. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Ihr Spezialist für Pferderecht

Rechtsanwalt Andreas Ackenheil

Unser Experte: Andreas Ackenheil veröffentlicht als Spezialist für Pferde- recht regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Onlineportalen juristische Fachbeiträge sowie Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen und hält Vorträge und Seminare. Zudem veröffentlichte der Rechtsanwalt einen großen Ratgeber für Tierrecht mit einem umfangreichen Kapitel über Pferderecht.

www.tierrecht-anwalt.de

www.pferdeanwalt-pferderecht.de

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