Text: Andreas Ackenheil Foto: www.Slawik.com
Welcher Reiter träumt nicht von einem entspannten Ausritt mit allen seinen vierbeinigen Freunden? Ist der Hund im Pferdestall integriert und verhält er sich dort artig, ist das eine große Erleichterung für den Pferdehalter. Wenn dann auch noch das schöne Herbstwetter zu einem Ausritt einlädt, möchten viele Reiter natürlich auch gerne ihre Hunde mitnehmen. Das gemeinsame Ausreiten mit Pferd und Hund erfordert jedoch viel Übung. Wenn man seinen Hund als Reitbegleithund ausbilden möchte, muss man einiges beachten. Nicht nur aus rechtlicher Sicht gibt es wichtige Vorschriften, auch die Erziehung des Hundes ist eine wichtige Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit entspannte Ausritte gemacht werden können.
Wie gewöhne ich mein Pferd und meinen Hund aneinander?
Beide Tierarten haben unterschiedliche Instinkte und Verhaltensweisen. Pferde sind Fluchttiere, und Hunde sind Raubtiere. Pferde fliehen in freier Wildbahn vor Angreifern und Raubtieren, der Hund als Jäger ist daher eigentlich ein Feind des Pferdes. Bei der Ausbildung des Hundes zu einem Reitbegleithund sollte man unbedingt zuerst das Pferd an den Hund gewöhnen und die Gelassenheit des Pferdes trainieren. Die beiden Vierbeiner sollten sich zunächst im täglichen Umgang wie beispielsweise beim Putzen, Führen oder der Stallarbeit kennenlernen. Klappt das reibungslos, kann man den Hund auch beim Reiten in der Reithalle oder auf dem vertrauten Platz mitnehmen. Der Hund muss dabei lernen, dass er das Pferd nicht jagen darf, sondern sich ruhig ablegt und wartet, bis Reiter und Pferd mit dem Training fertig sind. Dafür muss der Hund ausreichend sozialisiert und gut erzogen sein, sodass er in allen Lebenslagen abrufbar bleibt und gehorcht.
Sitzt der Reiter einmal im Sattel, kann er den Hund nur noch mit der Stimme kontrollieren. Bevor man mit Hund und Pferd ins Gelände geht, empfiehlt es sich zunächst auf einem umzäunten Reitplatz zu trainieren. Funktioniert das Reiten im Beisein des Hundes, kann man mit dem Bei-Fuß-Gehen neben dem Pferd beginnen. Klappt das einwandfrei in allen Gangarten, kann man sich langsam an das Ausreiten herantasten. Wichtig ist, die Kondition des Hundes nicht zu überschätzen. Lange Galoppausritte sind für den Hund sehr anstrengend, daher sollte man sich von ausgedehnten Schrittausritten langsam steigern.
Mit oder ohne Leine?
Das hängt grundsätzlich ganz vom Hund ab. Wenn dieser ausnahmslos gehorcht und nicht wild jedem Hasen hinterherjagt, kann man den Hund frei laufen lassen. Zeigt der Hund jedoch bei jedem Spaziergang einen ausgeprägten Jagdtrieb, sollte man ihn unbedingt anleinen. Zudem sollte man das Jagdrecht des jeweiligen Bundeslandes beachten. Ein Jäger hat jederzeit das Recht, einen Hund zu erschießen, wenn ein akuter Verdacht besteht, dass der Hund wildern könnte und keine menschliche Begleitperson in der Nähe ist. Bei jagdfreudigen Hunden empfiehlt es sich, Kontakt mit dem zuständigen Jäger des Gebietes aufzunehmen. So kann dieser den Hund im Ernstfall identifizieren und von einem Schuss absehen.
Wird der Hund an der Leine geführt, empfiehlt sich eine Schleppleine. Diese bietet dem Hund ausreichend Freiraum, sodass dieser nicht zu dicht am Pferd laufen muss. Die Leine darf dabei niemals an den Sattel gebunden werden. Scheut das Pferd, kann dies zu einer lebensbedrohlichen Situation für den Hund werden, wenn dieser unter das Pferd gerät. Die Leine sollte stets locker in der Hand gehalten werden, sodass der Reiter in einer gefährlichen Situation schnell reagieren und einfach loslassen kann. Am Sichersten ist es, wenn das Pferd auf Höhe der Mittelhand des Pferdes läuft. So kann der Hund die Bewegungen des Pferdes und die Anweisungen des Reiters am besten wahrnehmen.
Sicherheit im Straßenverkehr
Nicht nur Pferd und Reiter müssen eine sichtbare und verkehrssichere Ausrüstung tragen, auch der Hund sollte mit Reflektoren ausgestattet sein, sodass er gut erkennbar für andere Verkehrsteilnehmer ist.
Checkliste – an diese Regeln sollten Sie sich halten:
• Sichere Ausrüstung von Pferd, Hund und Reiter (ausreichende Beleuchtung bei Dunkelheit)
• Gehorsamkeit des Hundes trainieren
• Pferd und Hund müssen sich problemlos verstehen
• Rücksicht nehmen: auf andere Verkehrsteilnehmer, Spaziergänger und Tiere
• Verkehrsregeln beachten und nur auf gekennzeichneten Reitwegen reiten
• Reiten ist grundsätzlich auf privaten Straßen und Wegen sowie öffentlichen Verkehrsflächen erlaubt
• Eventuell Kennzeichen des Pferdes, je nach Bundesland (in NRW: zwei gelbe Kunststofftafeln, auf denen eine Bereichserkennung des Verwaltungsbezirks und eine Nummer aufgetragen ist)
Ist der Schadensfall über meine Versicherung gedeckt?
Ist man allein mit Pferd und Hund im Gelände unterwegs und das Pferd scheut durch den Hund oder mein Hund wird durch das Pferd getreten, kann der Tierhalter keinen Schadensersatz fordern. Dies geht nur wenn ein anderes Tier beteiligt ist, beispielsweise bei Gruppenausritten. Das setzt aber voraus, dass es sich klären lässt, von welchem der beteiligten Tiere die Tiergefahr ausging, die den Unfall verursachte. Oftmals ist das die Tiergefahr des Pferdes als Fluchttier. Stürmt ein Hund nun bellend auf ein Pferd zu und dieses erschrickt, hat sich die Tiergefahr des Hundes verwirklicht, und der Hundehalter müsste für den Schaden aufkommen. In fast allen Bundesländern müssen Hunde haftpflichtversichert sein, um im Schadensfall gegen mögliche Forderungen finanziell abgesichert zu sein. Eine Privathaftpflichtversicherung ist dabei nicht ausreichend. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt den Hundehalter vor unberechtigten Schadensersatzforderungen und trägt auch das Prozesskostenrisiko. Trifft den Hundehalter in einem Schadensfall keine Schuld, so muss der Kläger die Verfahrenskosten tragen. Ist der Hund tatsächlich schuld an dem Schaden, so kommt die Hundehaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf.
Haftung bei Gruppenausritt mit Hund
Ein Ehepaar brachte seinen Hund mit zu einem Gruppenausritt. Der Hund lief während des Ausrittes frei mit. Alle teilnehmenden Reiter wussten, dass der Hund bei dem Ausritt dabei sein und währenddessen auch frei herumlaufen würde. Es kam, wie es kommen musste: Als der Hundehalter seinen Hund nach einiger Zeit zu sich rief, scheute eines der Pferde aus der Gruppe und warf seinen Reiter ab. Dieser verlangte nun von dem Ehepaar die Heilbehandlungskosten sowie auch Schmerzensgeld, schließlich sei ja der Hund dafür verantwortlich gewesen, dass sein Pferd scheute. Das Oberlandesgericht nahm indes an, dass der Reiter von Anfang an gewusst habe, dass der Hund bei dem Ausritt dabei sein und frei laufen würde. Zudem ereignete sich der Reitunfall erst circa eine Stunde nach Beginn des Ausrittes. Das Pferd zeigte davor keine Angst gegenüber dem Hund und auch die anderen anwesenden Pferde akzeptierten den Hund in der Gruppe und verhielten sich völlig ruhig. Das OLG betonte außerdem, dass sich der Hund in keiner Weise provozierend oder gefahrträchtig verhalten habe. Der Reiter habe seine Verletzungen nur erlitten, weil sein Pferd plötzlich scheute, obwohl der Hund die Ausritte schon öfter begleitet hatte. Folglich hatte sich in dem Unfall die spezifische Tiergefahr des Pferdes verwirklicht, und die Tiergefahr des Hundes trete hinter dieser zurück. Fraglich war, ob das Pferd tatsächlich wegen des Hundes scheute oder ob andere äußere Einflüsse die Reaktion des Pferdes hervorriefen, denn das Pferd war mit frei laufenden Hunden bei Ausritten vertraut gewesen. Sowohl das Landgericht Hanau als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wiesen den Reiter ab, woraufhin dieser seine Klage zurücknahm.
Tipp vom Anwalt für Pferderecht
Es kann nur jedem Hundehalter sowie natürlich auch jedem Pferdebesitzer wärmstens empfohlen werden, auf einen ausreichenden Versicherungsschutz seiner Tiere zu achten.
Unser Experte: Andreas Ackenheil veröffentlicht als Spezialist für Pferderecht regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Online-Portalen juristische Fachbeiträge sowie Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen und hält Vorträge und Seminare. Zudem veröffentlichte der Rechtsanwalt einen großen Ratgeber für Tierrecht mit einem umfangreichen Kapitel über Pferderecht. www.tierrecht-anwalt.de