Worauf Sie bei der Impfroutine achten sollten!
Impfen hat Saison: Im Oktober oder November haben die meisten Pferdebesitzer das Thema Impfen auf dem Zettel. Das ist wichtig und gut, denn nur so können Ausbrüche bestimmter Krankheiten in Ställen oder zu Turnierzeiten verhindert werden. Influenza und Tetanus sind dabei die Impfungen, die immer auf der Checkliste stehen. Doch ein wichtiger Schutz wird häufig vergessen: eine Impfung gegen Herpesviren!
Pferde können Herpes haben?
Im Gegensatz zu Menschen, bei denen Herpesviren meist nur kleine Bläschen um den Mund auslösen, können die Folgen für Pferde weitreichender sein: fieberhafte Atemwegserkrankungen, bei Stuten ein möglicher Virusabort, die Geburt eines schwachen Fohlens oder die Erkrankung des Nervensystems. Equine Herpesviren sollte man also nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das Problem: Die Viren übertragen sich leicht durch Tröpfcheninfektion. So ist vor allem im Stall das Virus schnell verteilt.
Stressoren können Auslöser sein
Viele Pferde sind schon lange Virusträger, ohne jedoch Symptome zu zeigen. Ihr Immunsystem hat dafür gesorgt, dass das Virus bislang noch nicht ausgebrochen ist. Vor allem in Stresssituationen, wenn das Immunsystem geschwächt ist, können sich die Viren durchsetzen und die Krankheit bricht aus. Stressoren können zum Beispiel lange Transporte, körperliche Anstrengung bei Turnieren, Umstallung, gleichzeitiges Auftreten anderer Erkrankungen oder auch die Trennung von Bezugspersonen sein. Natürlich können auch medizinische Faktoren, wie etwa ein Klinikaufenthalt und Operationen, ein Auslöser sein.
Wie kann man sein Pferd vor Herpes schützen?
Gegen die hochansteckenden Equinen Herpes Viren vom Typ 1 und 4 (EHV 1 und 4) kann man sein Pferd impfen lassen. Laut der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), die Leitlinien zur Impfung von Pferden erarbeitet hat, gehört die Impfung gegen die gefährlichen EHV-1- und EHV-4-Infektionen zu den Core-Impfungen. Das bedeutet, dass jedes Pferd gegen diese Infektion zu jeder Zeit durch eine Impfung geschützt sein muss. Nach erfolgter Erstimpfung, bei der zwei bis drei Injektionen (sogenannte Boosterungen) nötig sind, reicht eine erneute Impfung jedes halbe Jahr, um einen kontinuierlichen Schutz gegen die respiratorische Form zu gewährleisten. Zur Verhütung eines EHV-bedingten Abortes sind trächtige Stuten im 5., 7. und 9. Monat jeder Trächtigkeit zu impfen.
Wichtig dabei ist, dass die Impfung die beiden bedeutsamen Virusstämme EHV 1 und EHV 4 umfasst. EHV-Impfungen sind seit Längerem wieder dauerhaft verfügbar und können so in die Impfroutine mit aufgenommen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Tierarzt, der Sie kompetent zu diesem Thema beraten kann.
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