Text: Andreas Ackenheil, Rechtsanwalt          Foto: www.slawik.com

Gibt es ein schöneres Bild als das eines über ausgedehnte grüne Weiden galoppierenden Pferdes? Nicht nur im Frühjahr und Sommer genießen Pferde die Weidehaltung, auch bei schlechter Witterung im Herbst und Winter würden sicherlich die meisten Pferde eine ganzjährige Weidehaltung einer Stallung vorziehen. Es stellt sich daher die Frage, ob bei Minustemperaturen im Winter oder bei matschigem Tauwetter die ganzjährige Weidehaltung oder auch Robusthaltung wirklich für jedes Pferd geeignet ist. Zweifelsohne stellt die artgerechteste Form der Pferdehaltung immer noch die ganzjährige Weidehaltung dar. In der Weidehaltung können Pferde ihr arttypisches Verhalten ausleben und sind an keine Fütterungszeiten, Putz- oder Bewegungszeiten gebunden. Unter dieser Form der Pferdehaltung versteht man jedoch nicht, dass die Pferde auf der Weide komplett sich selbst überlassen werden können. Das Tierschutzgesetz sowie die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ bestimmen die Richtlinien auch für diese Art der Pferdehaltung.

Welche tierschutzrechtlichen Regelungen zur Pferdehaltung gilt es zu beachten?

Grundsätzlich gelten für die Pferdehaltung sowie zur sonstigen Tierhaltung die Maßstäbe des deutschen Tierschutzgesetzes. § 2 TierSchG normiert: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat…

• muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

• darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

• muss über die für eine artgemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“

Robusthaltung von Pferden

Wie schon erwähnt, ist die Robusthaltung die natürlichste Art der Pferdehaltung. Hierbei werden keine Ställe verwendet, die Pferde leben nicht in Pferdeboxen sondern sind den unterschiedlichen Witterungsverhältnissen ganzjährig ausgesetzt. Auf einer eingezäunten Koppel können sie sich in Gruppen frei bewegen und haben den ganzen Tag Futter und Wasser zur Verfügung. Ihrer Natur entsprechend, sollen sich die Pferde weitgehend frei entfalten können, Verhaltensstörungen und sonstige Erkrankungen, wie sie aufgrund von Stallhaltung, falscher Ernährung und mangelnder Bewegung oftmals entstehen, sollen vermieden werden. Natürlich bedarf es für diese Form der Haltung ausreichend Platz, mindestens 5.000 Quadratmeter pro Pferd sollten vorhanden sein. Zwischen Futter- und Wasserstellen sollte unbedingt genug Platz liegen, sodass die Pferde sich zwangsläufig bewegen müssen. Jene Form der Haltung ist gerade für den stetigen Bewegungsdrang der Pferde vorteilhaft. Sind die Pferde bei der ganzjährigen Weidehaltung auch den Jahreszeiten ausgesetzt entwickeln sie den Temperaturen entsprechend ein dichteres, schützendes Fell. Die Robusthaltung hat neben den viele Vorteilen jedoch auch Nachteile. Die Frage der geeigneten Haltungsform ist für jedes Pferd einzeln zu bewerten. Das Alter und die gesundheitliche Konstitution des Pferdes sind bei der Frage zu berücksichtigen, ob eine Robusthaltung oder auch der tägliche Weidegang bei Wind und Wetter sinnvoll ist, oder sogar eher schädlich für das Pferd sein kann. Es versteht sich von selbst, dass ein älteres oder auch kränklich geschwächtes Pferd für eine ganzjährige Weidehaltung nicht geeignet ist. Sollten Sie ein Pferd aufgrund gesundheitlicher Bedenken lieber im Stall belassen haben und deswegen eine Anzeige aufgrund mangelndem Weidegangs erhalten haben, können Sie dieser Anzeige schnell mit einen tierärztlichen Attest begegnen. Für die ganzjährige Weidehaltung sind, wie bei jeder Haltungsform von Tieren, tierschutzrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Zudem entschied der Verwaltungsgerichtshof in München, dass die Leitlinien der Pferdehaltung als Regelwerk für die Beurteilung von tierschutzwidrigen Zuständen auch herangezogen werden können (VGH München, 05.04.2017, 9 ZB 15.416). Die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten wurden vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegeben und dienen als Auslegungs- und Orientierungshilfe zur Selbstkontrolle für Pferdehalter sowie auch den Behörden, die für die Durchführung des Tierschutzgesetzes zuständig sind. In ihnen wurde viel Wissenswertes über die Haltung von Pferden, vor allem aufgrund ihrer Natur als Flucht- und Herdentiere, festgelegt.

Untersagung der Pferdehaltung aufgrund von nicht artgerechter Robusthaltung

Auch Pferde, die in Robusthaltung leben, sollten nicht sich selbst überlassen werden und benötigen gerade in den Wintermonaten gute Weidenverhältnisse. Dies entschied u. a. das Verwaltungsgericht Ansbach (AN 16 K 04.00759) im folgenden Fall. Bei mehreren Kontrollen bei einer Pferdebesitzerin, die die ganzjährige Weidehaltung von Pferden betrieb, wurde festgestellt, dass sich ihre Pferde in einem schlechten gesundheitlichen Zustand befanden und deren Haltung tierschutzrechtlich relevant ungenügend war. Den Tieren stand kein ausreichender Witterungsschutz zur Verfügung, die Weiden waren in einem schlechten Zustand. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten waren die Weiden sehr nass und morastig. Manche der Pferde entwickelten aufgrund der Haltungsbedingungen schmerzhafte Huferkrankungen. Nach Aussage der Pferdebesitzerin würde sie bei der Pferdehaltung die Robusthaltung betreiben. So seien u. a. die Ernährungszustände bei der Robusthaltung von Tier zu Tier unterschiedlich, da die Pferde die Nahrungsaufnahme nach ihrem Bedürfnis vornehmen würden. Pferde seien zudem auch Steppentiere, künstliche Unterstände bedürfe es daher nicht, ein offener und überdachter Unterstand sei ausreichend. Trotz behördlicher Auflagen war die Pferdebesitzerin nicht in der Lage, auf den verschiedenen Koppeln für art- und tierschutzgerechte Zustände zu sorgen. Es folgte ein Pferdehaltungsverbot, welches das im späteren Verfahren angerufene Gericht bestätigte. So führte der Richter aus: Die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten bestimmen zum  Thema Robusthaltung, dass auch diese auf Weiden zu halten sind, die die Möglichkeit bieten, einen geeigneten (natürlichen oder künstlichen) Witterungsschutz zu suchen. Zudem dürfe sich aufgrund der Witterung (Regen, Tauwetter) kein Morast auf den Weiden bilden. Dies sei bei den Weiden, auf denen die Pferdebesitzerin die ganzjährige Weidehaltung betrieb, jedoch der Fall gewesen. Die Weiden, auf denen die Pferde auch im Winter standen, zeigten etliche morastige Stellen. Aufgrund dieser schlechten Bodenverhältnisse entwickelten die Pferde schmerzhafte Huferkrankungen. Die Pferdebesitzerin habe in der Art und Weise der Pferdehaltung die Tiere leiden lassen und damit gegen § 1 TierSchG und gegen die Richtlinien zur Pferdehaltung verstoßen. Daher sei das Pferdehaltungsverbot rechtmäßig ergangen.

Weidezustand im Winter

Tipp: Gerade in den Herbst- und Wintermonaten muss besondere Sorgfalt auf die Bodenverhältnisse der Weiden gelegt werden. Der Boden ist ein wichtiger Faktor. Gemäß den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten müssen alle Pferde, die ganzjährig oder über einen längeren Zeitraum ganztägig im Auslauf gehalten werden, auf Flächen stehen können, die nicht morastig aufgeweicht sind. Matschiger Boden ist eine erhöhte Gefahrenquelle für die Pferde. Nicht nur, dass die Pferde auf den aufgeweichten glitschigen Boden ausrutschen und sich verletzten können, auch begünstigt der feuchte Stand viele Huferkrankungen. Auch das Ruheverhalten der Pferde kann bei (stau)nasser oder tiefgründiger Bodenbeschaffenheit beeinträchtigt werden. Je häufiger Pferde auf Naturboden oder ähnlichen Oberflächen Auslauf bekommen, desto besser lernen sie es, ihre Bewegungen den Bodengegebenheiten anzupassen. Das Risiko von Verletzungen des Bewegungsapparates durch schwierige Bodenverhältnisse ist daher bei ungeübten Pferden erhöht. Dieses Risiko kann z. B. auf gefrorenem, unebenem Untergrund bestehen.

Was muss bei der Weidehaltung im Winter noch beachtet werden?

Zwar vertragen Pferde die Kälte besser als die Hitze, ein paar Dinge müssen dennoch im Winter speziell beachtet werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass stetig Futter und Wasser vorhanden ist. Die Wassertränke darf überdies nicht zugefroren sein, spezielle Behältnisse verhindern ein zu schnelles Zufrieren des Wassers. Im Winter ist eine ausreichende Fütterung der Pferde wichtiger denn je. Sogenannte computergesteuerte Heudosierer sind beispielsweise von Vorteil, wenn es Ihnen als Pferdehalter nicht möglich ist, mehrmals am Tag zu den Pferden zu gehen. Er bedient bis zu vier Pferde. Dabei bestimmen Sie die Gesamtfutterzeit pro Tag, welche dann automatisch auf 20 Mahlzeiten verteilt wird. Dies ist eine gute Möglichkeit, um Ihren Tieren auch ausreichend Futter zu gewährleisten. Bezüglich der Futtergewohnheiten ist ebenfalls zu erwähnen, dass gezielt mit Raufutter zugefüttert werden sollte. Dem erhöhten Energiebedarf aufgrund des Fellwechsels und der niedrigen Temperaturen muss entgegengewirkt werden. Die Zufütterung mit Raufutter wird früher oder später notwendig. Gerade in den nassen und kalten Wintermonaten ist die Hufkontrolle und Pflege der Pferde sehr bedeutsam.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass einige Punkte für die Pferde im Winter enorm wichtig sind:

• Ausreichend Futter und Wasser, wobei mindestens ein Mal am Tag kontrolliert werden sollte (Achtung auf zugefrorenes Trinkwasser)

• Zufütterung von Raufutter

• Bodenbelag prüfen

• Ausreichender Witterungsschutz

• Ausreichende Pflege

Auch für die Pferde, die in einer Pension untergebracht sind und nicht der ganzjährigen Außenhaltung unterliegen, ist es wichtig, trotz des Winters genügend Auslauf und Bewegung zu erhalten. Es gibt sogenannte Führgeräte oder auch Laufbänder, damit die Pferde genügend Bewegung bekommen. Das Arbeiten mit den Pferden nur in der Reithalle oder das Bewegen der Pferde nur in einem Führgerät kann für Mensch und Tier sehr eintönig sein. Ein Ausritt oder auch Spazierenführen des Pferdes in der Natur ist für Mensch und Pferd auch in der kalten Jahreszeit sicherlich erstrebenswerter.

 

Unser Experte: Andreas Ackenheil veröffentlicht als Spezialist für Pferderecht regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Online-Portalen juristische Fachbeiträge sowie Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen und hält Vorträge und Seminare. Zudem veröffentlichte der Rechtsanwalt einen großen Ratgeber für Tierrecht mit einem umfangreichen Kapitel über Pferderecht. www.tierrecht-anwalt.de

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