Text: Andreas Ackenheil, Rechtsanwalt   Foto: www.Slawik.com

Ausreiten mit einem Pferd macht Spaß, bei jeder Tageszeit. Wenn es aber jetzt dunkel wird, stellt sich für viele Reiter die Frage: Darf ich im Dunkeln auf der Straße reiten und muß ich dabei bestimmte Regeln beachten? Gelten für mich überhaupt die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)? Die StVO an sich enthält zunächst keine eigenen Vorschriften für Reiter. Die Regeln gelten jedoch „sinngemäß“, was bedeutet, dass diejenigen Regelungen Anwendung für Reiter finden, bei denen eine Anwendung sinnvoll ist. Konkret dürfen Reiter damit beispielsweise nicht auf den Rad- oder Fußweg. Auf diesen Wegen ist das Reiten grundsätzlich nicht erlaubt. Nach § 28 StVO muss ein Reiter auf der rechten Fahrbahnseite reiten. Auch gelten für Reiter die Vorfahrtsregelungen der StVO. Wer das nicht befolgt, dem drohen Bußgelder. Im Straßenverkehr darf auch nur derjenige ein Pferd reiten oder führen, der über die notwendige und erforderliche Erfahrung im Umgang mit Pferden verfügt – was bedeutet, dass er in der Lage sein muss, im Zweifelsfall ausreichend auf das Pferd einwirken zu können. Dies ist regelmäßig bei Reitanfängern noch nicht der Fall. In der Dämmerung oder bei Dunkelheit müssen Reiter, wie andere Verkehrsteilnehmer auch, gut sichtbar sein. Reiter müssen daher eine nicht-blendende Leuchte mit weißem Licht mit sich führen, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar ist. Beim Reiten im Verband bedeutet dies, dass regelmäßig der erste und letzte Reiter im Verband eine entsprechende Leuchte mit sich zu führen hat. Die seitliche Absicherung hat durch eine geeignete vorne weiß und nach hinten rot leuchtende Beleuchtung zu erfolgen. Die im Reiterhandel erhältlichen Stiefelleuchten sind oftmals zu klein und bieten daher nicht den erforderlichen Schutz. Sicher ist daher nur derjenige, der wirklich für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist. Entsprechende reflektierende Kleidung beim Reiter bzw. reflektierendes Zubehör für das Pferd sind äußerst sinnvoll und daher anzuraten. Hier sollte nicht gespart werden. Viel Spaß beim Ausreiten.

UNSER EXPERTE: Andreas Ackenheil veröffentlicht als Spezialist für Pferderecht regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Onlineportalen juristische Fachbeiträge sowie Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen und hält Vorträge und Seminare. Zudem veröffentlichte der Rechtsanwalt einen großen Ratgeber für Tierrecht mit einem umfangreichen Kapitel über Pferderecht. www.tierrecht-anwalt.de

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